Vaterschaftstests ohne Einverständnis der Mutter haben als Beweismittel vor Gericht keinen Wert. So lautet das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Nach dem Grundsatzurteil verletzt ein Gentest, der ohne Einwilligung der Betroffenen zustande gekommen ist, das Persönlichkeitsrecht des Kindes. Männer können deshalb ihre Vaterschaft nicht unter Berufung auf solche Tests anfechten, sondern müssen andere konkrete Verdachtsmomente nennen, die Zweifel an ihrer Vaterschaft wecken.
Geschrieben von Lola am Donnerstag, 13. Januar 2005
Hallo Leuts, ich hab das in der Zeitung gefunden. Dran zu glauben, bleibt jedem selbst überlassen, sein Leben danach zu richten, würde ich niemandem empfehlen. Aber es zu lesen, ist für den einen oder anderen vielleicht doch ganz amüsant ;)
Geschrieben von Redwood am Mittwoch, 15. Dezember 2004