Bisher konnten Frauen von Ex-Männern grundsätzlich Unterhalt verlagen, wenn sie wegen Kinder-Betreuung keine Zeit für einen Job hatten. Das wird jetzt eingeschränkt: Der Anspruch besteht nur noch bei gemeinsamen Kindern. Bei Kindern aus einer vorigen Beziehung bekommt die Frau kein Geld. Rechtstipp: Männer, die zu Unrecht Unterhalt zahlen müssen, sollten jetzt beim Familiengericht eine Änderung beantragen. OLG Koblenz: 7 WF 1224/04 Quelle: tv 14 Nr. 17
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