Baden-Württemberg legt Gesetzentwurf vor Der Bundesrat hat beraten, ob heimliche Vaterschaftstests künftig ausdrücklich erlaubt sein sollen. Zugrunde liegt eine Gesetzesinitiative des Landes Baden-Württemberg, die das Recht auf Abstammungs-Untersuchungen ohne Einwilligung im Paragraphen 1600 des Bürgerlichen Gesetzbuch festschreiben soll. Demnach dürften auch Töchter und Söhne als junge Erwachsene den Test vornehmen, um ihre Abstammung zu erfahren. Es ist der erste konkrete Gesetzentwurf zu dem umstrittenen Thema. Der Entwurf wurde vom Bundesrat den zuständigen Gremien zur Beratung weitergeleitet.
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