Arbeitgeber müssen gekündigte Mitarbeiter belehren, sich sofort bei der Bundesagentur für Arbeit zu melden. Unterbleibt die Belehrung, hat der Arbeitgeber entgangenes Arbeitslosengeld zu ersetzen. LSozG Baden-W.: L 3 AL 1267/04 Quelle: tv 14 Heft 16 2006
|