Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts
Der Übergang von altem zu neuem Recht soll möglichst schonend erfolgen. Unter dem Aspekt der Zumutbarkeit ist deshalb bei der Umstellung bestehender Titel und Vereinbarungen eine „Gesamtschau“ vorzunehmen und zu prüfen, ob und inwieweit sich eine begehrte Abänderung der Regelung auf andere Unterhaltsverhältnisse auswirkt.
Geschrieben von onedaydie am Sonntag, 14. Januar 2007