Arbeitnehmer auf 400-Euro-Basis können familienversichert bleiben. Zwar ist diese Art der Versicherung grundsätzlich auf Angehörige beschränkt, deren eigenes Einkommen höchstens ein Siebtel der Bezugsgröße beträgt. Das seien derzeit 350 EURO pro Monat, teilt der Personalverlag in Bonn mit. Wird eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt, gilt aber die 400-Euro-Grenze. Weitere Einnahmen - zum Beispiel durch Miete - sind erlaubt, sofern der Gesamtverdienst des geringfügig Beschäftigten nicht oberhalb der 400 Euro liegt. Die Mieteinanahmen dürfen dabei den Angaben zufolge auch den größeren Teil ausmachen: Theoretisch seien 360 Euro Mieteinahmen und 40 dazuverdiente Euro in Ordnung. Quelle: Ruhr Nachrichten vom 10. Juni 2006 / dpa
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