Um das Kindeswohl zu fördern und die "Zweitfamilien" mit Kindern wirtschaftlich zu schützen, will die Bundesregierung das Unterhaltsrecht reformieren. Künftig haben die Unterhaltsansprüche aller Kinder Vorrang gegenüber den Ansprüchen aktueller oder früherer Partner - egal aus welcher Verbindung
Geschrieben von onedaydie am Samstag, 25. März 2006