Wenn Ihr ein Rundfunkgerät (Radio oder Fernseher) zum Empfang bereit haltet müsst Ihr Rundfunk- und Fernsehgebühren bei der GEZ (Gebühreneinzugszentrale) zahlen. "Bereithalten" bedeutet nicht unbedingt, dass sie genutzt werden. Es reicht ein solches Gerät zu besitzen, um zahlen zu müssen.
Es gibt aber die Möglichkeit, unter gewissen Voraussetzungen von den GEZ-Gebühren befreit zu werden. Gleichzeitig kann man Antrag auf den Sozialtarif der Telekom stellen.
Die Bedingungen für diese Vergünstigungen sind sehr ähnlich, es lohnt sich also, gleich beide in Anspruch zu nehmen.