Mehr arbeiten, um den Unterhalt zu sichern Wer Unterhalt zahlen musste, konnte sich bisher auf seinen Hauptjob beschränken, um das Geld zu verdienen. Das ändert sich aber jetzt: Man muss einen zusätzlichen Nebenjob annehmen und kann sich nicht einmal mehr darauf berufen, der Arbeitsvertrag verbiete eine Nebentätigkeit. OLG Dresden: 21 UF 22/05 Fazit: Da die Belange der Familie wichtiger sind als die der Firma, muss der Chef bei Unterhaltspflichten sogar die Nebentätigkeit gestatten. Quelle: tv14 No. 18 (3.-16. September 2005)
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