Nach Erziehungsurlaub kein sofortiger Anspruch auf weniger Arbeit(Recht)
Arbeitnehmerinnen haben nach der Rückkehr aus einem Erziehungsurlaub keinen Anspruch auf sofortige Reduzierung ihrer Arbeitszeit. Das geht aus einem heute ( 25.02.05 ) bekannt gewordenen Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor. Die Richter wiesen damit im Eilverfahren den Antrag einer pharmazeutisch- technischen Assistentin gegen einen Fachverlag zurück (Az: 22 Ga 36/05).
Grenzübergreifende Streitigkeiten um Sorgerecht für Kinder neu geregelt(Recht)
Grenzübergreifende Streitigkeiten um das Sorgerecht für Kinder werden in der Europäischen Union ab sofort einfacher geregelt. Bei derartigen grenzüberschreitenden Sorgerechts-Streitigkeiten von getrennten Paaren entscheidet nunmehr einzig und allein das Gericht des Herkunftsland des Kindes. Eine entsprechende EU-Verordnung trat heute in Kraft.