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Schiedsgericht statt Scheidungskampf?
mehr... (2233 mehr Zeichen) Druckoptimierte Version 179 mal gelesen
Thema: Verbraucherinformationen

Vor knapp zwei Jahren wurde auf Initiative der Münchner Rechtsanwaltkammer hin, gemeinsam mit zwei pensionierten Richtern das Familienschiedsgericht gegründet. Hintergrundidee war, dass man versuchen wollte mit Hilfe dieser Institution in besonders schwierigen Scheidungsfällen schnellere Lösungen zu finden.

Geschrieben von Nicole am Montag, 25. Februar 2008 mehr...

Zinsloses Darlehen für Haushalte bei selbstgenutztem Wohneigentum
mehr... Druckoptimierte Version 297 mal gelesen
Thema: Verbraucherinformationen

Bei der Recherche im Internet bin ich auf einen interessanten Artikel der NRW-Bank getroffen.

Dieser Betrifft Haushalte, denen der Verlust des selbstgenutztem Eigentums droht, denn für solche Fälle kann man eventuell ein Zinsloses Darlehen erhalten.

Ich zitiere mal:

zinslose Darlehen für Haushalte in wirtschaftlichen Notlagen

Was ist Wohneigentumssicherungshilfe?

Die Wohneigentumssicherungshilfe (WESH) ist ein Förderprogramm für Haushalte in wirtschaftlichen Notlagen, denen der Verlust ihrer selbst genutzten Immobilie droht. Durch das Programm wird der Haushalt soweit unterstützt, dass sich seine finanzielle Situation stabilisieren kann und die Erhaltung des Wohneigentums gesichert wird.

Wer kann WESH erhalten?

Sanierungsdarlehen können grundsätzlich nur gewährt werden an Haushalte

  • mit mindestens einem Kind im Sinne von § 32 EStG oder einer schwerbehinderten Person,
  • deren selbstgenutztes Wohneigentum (Eigenheim/Eigentumswohnung) mit Wohnungsbaumitteln des Landes gefördert ist und
  • deren Gesamteinkommen innerhalb der Einkommensgrenze des Gesetzes über die soziale Wohnraumförderung (WoFG) liegt.

Wie wirkt die Hilfe?

Mit zunächst zinslosen Darlehen oder durch andere Maßnahmen werden laufende Zahlungsverpflichtungen abgelöst, abgedeckt oder gesenkt. Die Höhe der Darlehen ist abhängig von der Situation im Einzelfall.

Wie hoch ist das Darlehen?

Die Höhe der Darlehen ist abhängig von der Situation im Einzelfall.

Was ist sonst noch wichtig?

Eine Sanierung kann nur durchgeführt werden, wenn dadurch die finanzielle Belastung auf Dauer tragbar wird. Je früher der Antrag gestellt wird, um so größer sind die Aussichten einer erfolgreichen Sanierung und damit der Erhaltung des Eigentums.
Die Bereitschaft des Antragstellers/der Antragstellerin zur aktiven Mithilfe, besonders bei der Zusammenstellung aller für die Sanierung erforderlichen Unterlagen/Informationen sowie die Mitwirkung aller Beteiligten sind wesentliche Voraussetzung für ein erfolgreiches Konzept.

An wen kann ich mich wenden?

Für Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartner in der Wfa.

(ENDE DES ZITATES)

Hier der Link: http://www.nrwbank.de/de/wohnraumportal/selbst-genutztes-Wohneigentum/wohneigentumssicherungshilfe/index.html

... Ich wünsche niemanden, das er diesen Link benötigt!

cmag16

Geschrieben von cmag16 am Samstag, 30. Juni 2007


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