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Förderung für berufliche Weiterbildung

Datum: Donnerstag, 24. April 2008
Thema: Nachrichten und Aktuelles

Berufliche Weiterbildung soll attraktiver werden. Mit einer neuen "Bildungsprämie" will das Bundeskabinett die Bereitschaft des Einzelnen für berufliche Weiterbildungen unterstützen. Gleichzeitig soll das Gesamtkonzept zum "Lernen im Lebenslauf" bestehende Hindernisse beseitigen.

"Lebenslanges Lernen ist entscheidend für die Perspektive jedes Einzelnen. Und es ist wichtig für das Wirtschaftswachstum und für das Wohlergehen der Gesellschaft insgesamt", sagte Bundesbildungsministerin Annette Schavan.
 

Staat fördert Weiterbildung durch Bildungsprämie

 
Die Bundesregierung wird eine "Bildungsprämie" einführen. Sie beträgt bis zu 154 Euro pro Jahr. Sie steht allen zu, deren zu versteuerndes jährliches Einkommen 17.900 Euro (beziehungsweise 35.800 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) nicht übersteigt.
 
Die Prämie kann einmal im Jahr dafür eingesetzt werden, um 50 Prozent der Seminarkosten oberhalb einer Bagatellgrenze von 30 Euro zu finanzieren. Auch Weiterbildungsdarlehen sollen die Motivation und Verantwortung des Einzelnen stärken, für den Erhalt seiner Beschäftigungsfähigkeit Vorsorge zu treffen.
 

Gespartes für die Weiterbildung nutzen

 
Ganz entscheidend ist außerdem die vom Bundeskabinett beschlossene Novellierung des Vermögensbildungsgesetzes. Künftig soll es möglich sein, für die berufliche Weiterbildung angesparte Mittel aus einem Vertrag für vermögenswirksame Leistungen zu entnehmen. Die Arbeitnehmersparzulage entfällt dadurch nicht.
 
Je nachdem, wie hoch der Sparbetrag ist und wie lange schon gespart wurde, lassen sich mit der Summe auch größere Weiterbildungen bezahlen. Bei vermögenswirksamen Leistungen, die Rechte am Unternehmen des Arbeitgebers begründen (Mitarbeiterbeteiligungen), ist allerdings eine Zustimmung des Arbeitgeber notwendig.
 

Mehr Menschen zur Weiterbildung motivieren

 
Zurzeit nehmen nur 43 Prozent der erwerbstätigen Bevölkerung im Alter von 25 bis 64 Jahren an Weiterbildungen teil. Bis zum Jahr 2015 soll dieser Anteil auf 50 Prozent steigen. Besonders Menschen mit geringer Qualifikation sollen angesprochen werden. Sie sind am stärksten von Arbeitslosigkeit bedroht und profitieren daher besonders von zusätzlichen Qualifikationen.
 
Weiterbildung kann auch bei der Integration von Migrantinnen und Migranten helfen. Das Konzept sieht deshalb auch den Ausbau berufsbezogener Sprachförderung und interkulturelle Weiterbildungsangebote vor.
 
Durch eine Informationskampagne von Bundesregierung, Bundesagentur für Arbeit, den Medien und weiteren Akteuren soll breit informiert werden.
 
 
Die Konzeption berücksichtigt Empfehlungen des vom Bundesbildungsministerium einberufenen "Innovationskreises Weiterbildung". Sie ist Teil der Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung. Diese besteht aus einem Bündel wichtiger Maßnahmen, deren Realisierung teilweise noch mit den Ländern abzustimmen sind. Dazu gehören:

- Aufstiegsstipendien für begabte Absolventinnen und Absolventen der beruflichen Ausbildung
- bessere Bildungsberatung - Schaltung einer bundesweiten Telefon-Hotline und eines Informationsportals im Internet
- Ausbau der Angebotsstruktur vor Ort
- ein Freiwilliges Technisches Jahr soll junge Menschen für technisch-naturwissenschaftliche Studien interessieren und die Studienabruchquoten senken
- neue Bildungs- und Erwerbswege für Studienabbrecherinnen und -abbrecher

Quelle: http://www.bundesregierung.de/






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