BSG: Keine Sperrzeit bei Herstellung einer Erziehungsgemeinschaft(Recht)
Das BSG (Bundes Sozialgericht) erweitert in seinem Urteil seine bisherige Rechtsprechung, die einen wichtigen Grund im Sinne des Sperrzeitrechts bisher nur beim Zuzug zum Vater oder der Mutter eines gemeinsamen Kindes anerkannt hat.
Geschrieben von Nicole am Montag, 05. November 2007
Wer einen Tag unentschuldigt fehlt und deshalb schon einmal abgemahnt wurde, muss sofortgehen. Der Chef muss nicht nachweisen, dass durch das Fehlen Betriebsabläufe gestört wurden.
BArbG: 2 A ZR 147/00
Quelle: tv 14 Heft 16 Jg 2006
Geschrieben von cmag16 am Sonntag, 03. September 2006