Hauptmenü

Buchtipps
Besser leben mit weniger Geld. So macht das Sparen Spaß.


Details...



Beschwerde gegen Unverwertbarkeit heimlicher Vaterschaftstests
 
Geschrieben von tomtom am Donnerstag, 03. März 2005

Nachrichten und Aktuelles Die mangelnde Verwertbarkeit heimlicher Vaterschaftstests als Beweismittel soll vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden. Die mangelnde Verwertbarkeit heimlicher Vaterschaftstests als Beweismittel soll vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden.

Ein nur eingeschränkt zeugungsfähiger Mann, der beim Bundesgerichtshof (BGH) vergeblich mit Hilfe eines heimlichen Gen-Gutachtens seine behördlich festgestellte Vaterschaft für ein zehnjähriges Mädchen angefochten hatte, legte jetzt Verfassungsbeschwerde beim höchsten deutschen Gericht ein. Das teilte sein Stuttgarter Anwalt Rüdiger Zuck heute mit.

Zuck moniert unter anderem, dass die Hürden für eine gerichtliche Überprüfung der Vaterschaft zu hoch sind. Der BGH hatte am 12. Januar die gerichtliche Verwertung von Gentests für unzulässig erklärt, die ohne Zustimmung des Kindes beziehungsweise der sorgeberechtigten Mutter vorgenommen wurden. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) kündigte vor kurzem an, sie wolle die Schwelle für Vaterschaftsanfechtungen senken.

hg/dpa

Login
Benutzername:

Passwort:



Einstellungen



Artikel Bewertung
Ergebnis: 0
Stimmen: 0

Bitte nimm Dir die Zeit und bewerte diesen Artikel:
Excellent
Sehr gut
Gut
Okay
Schlecht


Verwandte Links

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema Nachrichten und Aktuelles:


die letzten 5 Artikel

Artikel-Archiv

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © 2003 - 2008 by Alleinerziehend.info