Halle/MZ. Immerhin: Inzwischen hat die Bundesregierung nach heftiger Kritik von Datenschützern einige wichtige Details geändert, um die Kontenkontrolle bei vermeintlichen Steuersündern und Sozialschmarotzern verfassungsfest zu machen. Und doch bleibt ein ungutes Gefühl: Noch immer ist nicht ausgeschlossen, dass Finanz- und Sozialbehörden Dinge erfahren, die sie einfach nichts angehen. So könnte ein Finanzbeamter bei der Kontenabfrage erfahren, dass der verdächtigte Steuerbürger in seiner Freizeit das Konto des örtlichen Schwulenclubs, eines Aidshilfevereins oder einer politischen Splittergruppe führt. Man muss den Beamten gar keine übertriebene Neugier unterstellen, um sich vor einer solchen Welt zu fürchten - Fakt ist, dass die "informationelle" Selbstbestimmung nicht mehr gesichert ist.
Wer also rechtsstaatliche Prinzipien hochhält, kann mit dem Gesetz noch immer nicht einverstanden sein. Gewiss: Der Staat muss die lückenlose Steuererhebung sichern. Aber es gibt ein eleganteres Instrument als die Kontenkontrolle: Die pauschale Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge, erhoben an der Quelle. Niemand könnte sich dann seiner Steuerschuld entziehen - eine Kontrolle wäre überflüssig.
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