Berlin/dpa/MZ/ph. Der Zugriff von Behörden auf Kontodaten der Bürger wird voraussichtlich vom 1. April an erleichtert. "Einen gläsernen Bankkunden wird es aber nicht geben", sagte die Vorsitzende des Bundestags-Finanzausschusses Christine Scheel (Grüne). Die Regierungsfraktionen hätten sich auf letzte Details des Verfahrens geeinigt, mit dem Steuersünder aufgespürt werden sollen.Über eine Kontoabfrage werde der Steuerpflichtige vorher informiert.
In einem der MZ vorliegenden Entwurf zur Änderung des Anwendungserlasses an die Länder heißt es, dass Finanzbeamte künftig bei "Ungereimtheiten" in Steuererklärungen oder auf Ersuchen von bestimmten Sozialbehörden eine Kontenabfrage starten können - so bei Verdacht auf Missbrauch von Sozialhilfe, Wohnraumförderung, Ausbildungsförderung, Wohngeld, Erziehungsgeld und Unterhalt.
Letztlich liegt es künftig im Ermessen des Finanzamtes, ob eine Abfrage beim Bundesamt für Finanzen nötig ist. Bisher mussten die Behörden für eine Abfrage einen begründeten Verdacht und eine richterliche Anordnung vorweisen. Jedoch soll der Bürger künftig Gelegenheit bekommen, Steuerunterlagen nachzureichen. In diesem Zusammenhang soll auch darauf hingewiesen werden, dass ein Kontenabruf möglich ist -"es sei denn, der Ermittlungszweck würde dadurch gefährdet". Die Steuerpflichtigen werden insoweit vorher informiert. Erfolgt dann die Abfrage, wird dies nachträglich im Steuerbescheid vermerkt. Erhärtet sich der Verdacht auf Steuerhinterziehung, müssen die Beamten die Betroffenen um Klärung bitten. Ist diese erfolglos, können die Finanzämter Kontenstände und -bewegungen abfragen.
Quelle:www.mz-web.de
