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Ab 1. April ist kein Konto mehr vor dem Staat sicher
 
Geschrieben von onedaydie am Montag, 28. Februar 2005

Nachrichten und Aktuelles Berlin/MZ. Fällt das Bundesverfassungsgericht dem rot-grünen Gesetzgeber nicht noch im letzten Moment in den Arm, gehört das Bankgeheimnis am 1. April, einen Tag nach Auslaufen der Steueramnestie, der Vergangenheit an. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, bezweifelt die Verfassungsmäßigkeit der geplanten Praxis.
Echten und vermeintlichen Steuerhinterziehern, unterhaltspflichtigen Eltern, Bafög-Empfängern und Beziehern von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe wird wohl erst später klar werden, wie weit der Zugriff des Fiskus und der Sozialbehörden durch das "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit" reichen wird: Ohne richterliche Anordnung, ohne Verdachtsmomente und Ankündigung darf jeder Finanzbeamte alle Konten und Depots über das Bundesamt für Finanzen anzapfen.
Zwar gab es bereits im vergangenen Jahr 39000 Abfragen, bisher hatten Finanz- und Sozialbehörden aber nur dann einen Zugriff, wenn sie eine konkrete Straftat verfolgten. Das wird sich ab April ändern. Die Voraussetzungen für den gläsernen Bankkunden sind geschaffen: Abgesaugt wird über das Bundesamt für Finanzen in Bonn zunächst der Datenpool der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Ursprünglich gedacht zur Verfolgung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung, hat sich Finanzminister Hans Eichel (SPD) die "Zasterfahndung" der so genannten Konten-Evidenzzentrale zunutze gemacht. Nicht nur Steuerhinterzieher, auch vermeintliche Sozialschmarotzer müssen sich warm anziehen. Arbeitsagenturen, Bafög-Stellen, Sozialämter: Sie alle dürfen auf den Datenpool des BaFin zugreifen.
<$7>Gab es zuletzt wegen technischen Abstimmungsschwierigkeiten zwischen den beiden Behörden noch Bedenken hinsichtlich der pünktlichen Realisierbarkeit, sind diese nun offenbar ausgeräumt, wie die BaFin bestätigt. Wer noch Hoffnung auf die roten Roben in Karlsruhe setzt, wird sich gedulden müssen. Beim Bundesverfassungsgericht scheint man zwei Klagen auf die lange Bank zu schieben. Geklagt hatte eine Volksbank in Raesfeld im Münsterland, die durch den Strafrechtler Gunter Widmaier vertreten wird. Der Kontenzugriff, so klagt Widmaier, verschaffe dem Staat Möglichkeiten, von der die Stasi nur habe träumen können.
Er ist nicht der einzige, der den "Bürgern den abschüssigen Weg in den Schnüffelstaat ersparen" will. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, sagte der MZ, "so wie das Verfahren jetzt ausgestaltet ist, habe ich verfassungsrechtliche Zweifel. Es ist erstens nicht klar, welche Behörden zugreifen dürfen. Es ist zweitens nicht klar, für welche Zwecke diese Daten verwendet werden dürfen. Und es ist drittens nicht gewährleistet, dass die Betroffenen von einer solchen Abfrage erfahren." Auch Datenschutzbeauftragte aus den Ländern und der Bund der Steuerzahler hatten sich bereits kritisch zu den Plänen geäußert.
Aber Rot-Grün bleibt hart. Nur zu einer winzigen Veränderung, die vor allem die Verfassungsrichter bei ihrer anstehenden Prüfung milde stimmen soll, hat sich Berlin in der vergangenen Woche durchringen können. Per Verwaltungsanordnung soll gesichert werden, dass Konteninhaber wenigstens im Nachhinein über die Schnüffelei der Behörden informiert werden.

Quelle:www.mz-web.de

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