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Wenn der Partner geht. Wege zur Bewältigung von Trennung und Scheidung


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schnelle Scheidung / Scheidungstourismus
 
Geschrieben von tomtom am Donnerstag, 24. Februar 2005

Nachrichten und Aktuelles Wenn die Ehe in die Brüche geht, sich die Partner aber über Unterhalt, Versorgungsausgleich und Vermögensaufteilung einig sind, brauchen sie bald vielleicht nicht mehr zum Familiengericht. "Einvernehmliche Ehescheidungen könnten die Notare übernehmen", sagte Niedersachsens Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann in einem Gespräch mit unserer Zeitung. Die CDU-Politikerin ist eine der treibenden Kräfte bei der von den Ländern angestrebten großen Justizreform.

Neben dem Umbau des Gerichtswesens und der Vereinfachung des Instanzenzuges wollen die Länderjustizminister eine Reihe von Aufgaben aus der klassischen Justiz auslagern.

So sollen Notare nicht nur für einvernehmliche Scheidungen zuständig sein, sondern auch Nachlassangelegenheiten übernehmen und beispielsweise Erbscheine ausstellen können.

HNA 21.02.05 ( Teilauszug )



Justizministerin warnt vor «Scheidungstourismus»

Vor einem «Scheidungstourismus» ins Ausland hat die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) gewarnt. Wer glaube, ähnlich wie eine Hochzeit in Las Vegas lasse sich auch eine Scheidung im Ausland schnell und kostengünstig bewerkstelligen, irre sich gewaltig, erläuterte die Ministerin heute anlässlich einer neuen Statistik über die Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile.

Bei einer Scheidung von Deutschen im Ausland müsse das Scheidungsurteil durch die zuständige Landesjustizverwaltung in einem förmlichen Verfahren anerkannt werden. Andernfalls sei die Scheidung in Deutschland wirkungslos. Die Anerkennung sei unproblematisch, wenn mindestens ein Ehepartner die Nationalität des Staates habe, in dem die Scheidung ausgesprochen worden sei. Wenn aber beide Ehegatten Deutsche sind, fehle dem ausländischen
Gericht häufig die Zuständigkeit.

Im vergangenen Jahr wurden nach Merks Angaben bei der zuständigen Präsidentin des Oberlandesgerichts München 1367 Anträge auf Anerkennung ausländischer Ehescheidungen gestellt. Damit habe sich die Zahl im Vergleich zum Jahr 1983 mehr als verdreifacht. Die meisten Scheidungsurteile stammten aus der Türkei (172), den USA (148) und Thailand (105), gefolgt von Bosnien und Herzegowina (100).

dpa
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