Mehr als ein Drittel der verschuldeten deutschen Haushalte ist überschuldet, 3,8 Millionen Haushalte können ihre Kredite nicht zurückzahlen. Und wie es scheint, steigen die Zahlen weiter.Deutschland wird regiert von Finanz- und Wirtschaftschaoten, wobei das Prinzip herrscht: wer Mist macht, wird - gegen jedwede Pädagogik, Vernunft und Psychologie - gnadenlos belohnt, als ob sich alle verschworen hätten, damit ja kein Lernprozess in die richtige Richtung stattfindet. Was
Infolge dessen machen natürlich auch immer mehr private Haushalte in Deutschland Bekanntschaft mit dem Gerichtsvollzieher. Wie leicht verliert man unter dem wachsenden Zahlungsdruck den Überblick? Kann man das wohl unvermeidliche, nämlich über kurz oder lang die Hand heben zu müssen noch abwenden?
Nach aktuellem
Im Jahr 2003 wurden 11,7 Prozent mehr Haftbefehle zur Erzwingung der Eidesstattlichen Versicherung (EV) angeordnet – Zahl der tatsächlich abgegebenen EV stieg um 16,6 Prozent – Fast neun Millionen Vollstreckungs-Aufträge an Gerichtsvollzieher!
Rechnet man die genannten Zwangsmaßnahmen zusammen, so wurden in Deutschland im vergangenen Jahr in 14.220.632 Fällen Zwangsmaßnahmen angeordnet. Auf die Bevölkerung umgerechnet waren das im Durchschnitt 17,23 Zwangsmaßnahmen je 100 Einwohner.
Folgendes Interview, soll hier für ein wenig „Durchblick“ sorgen, wobei wir darauf hinweisen möchten, dass wir bei der Vielfältigkeit dieses Themas doch nur einen groben Überblick verschaffen und nicht ins Detail gehen können…
(Wer dazu dann konkrete Fragen hat, kann sich direkt an
Was ist ein vollstreckbarer Titel?
Eine Zwangsvollstreckung kann nur auf der Grundlage eines Vollstreckungstitels durchgeführt werden. Titel sind öffentliche - ein Vollstreckungsrecht "verkörpernde" - Urkunden, die vom Gesetz ausdrücklich mit der Eigenschaft der Vollstreckbarkeit ausgestattet sind. Die wichtigsten Titel sind: inländische Urteile, Arreste und einstweilige Verfügungen, Vollstreckungsbescheide, gerichtliche Vergleiche oder vollstreckbare notarielle Urkunden. Weitere Voraussetzungen für die Vollstreckbarkeit eines Titels ist die Erteilung einer Vollstreckungsklausel, das ist die amtli-che Bescheinigung der Vollstreckbarkeit eines Titels.
Wie erwirkt man den?
Nehmen wir als Beispiel eine Geldforderung. Hier hat also ein Gläubiger Anspruch auf Zahlung einer Geldforderung vom Schuldner. Als erstes muss dieser eine Mahnung von Seiten des Gläu-bigers erhalten. Wird daraufhin nicht gezahlt, dann stellt der Gläubiger bei Gericht einen Antrag auf Mahnbescheid. Das Gericht erlässt gegen den Schuldner einen Mahnbescheid und lässt diesen zustellen.
Zahlt der Schuldner nicht und legt auch keinen Widerspruch ein, so kann der Gläubiger nun ( nach einer 14 Tage Frist ) den Antrag auf erlass eines Vollstreckungsbescheides stellen. Sobald das Gericht diesen Vollstreckungsbescheid erlässt hat der Gläubiger den „Titel“.

Wer kann ihn erwirken?
Einen Schuldtitel kann jeder erlangen, der eine Forderung gegen jemand anderen hat.
Wie lange ist dieser Titel aktiv?
Die Verjährungsfristen richten sich nach dem BGB. Grundsätzlich beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre. Sie kann aber auch abgelöst werden durch die regelmäßige Verjährungsfrist, diese beträgt 3 Jahre.
Am leichtesten lässt sich das nun anhand des
Wichtig ist besonders der Absatz 2. Hier wird genau geregelt, wann anstatt der 30 jährigen Verjährungsfrist die regelmäßige Verjährungsfrist eintritt.
Muss der Gerichtsvollzieher sein kommen anmelden?
Nein, der Gerichtsvollzieher muss sich vor einem Besuch nicht anmelden.
Ist man verpflichtet den Gerichtsvollzieher einzulassen und wenn nein, welche Konsequenzen hat es, ihn nicht einzulassen?
Nein, man ist nicht verpflichtet dem Gerichtsvollzieher die Tür zu öffnen und ihn in die Woh-nung zu lassen, auch dann nicht, wenn er es mehrfach probieren sollte. Man muss aber bedenken, dass nach zwei erfolglosen Versuchen des Gerichtsvollziehers, in die Wohnung zu gelangen, die Möglichkeit besteht, über das Gericht eine richterliche Durchsuchungsanordnung ( -beschluss ) für die Wohnung zu bekommen.
Sobald der Gerichtsvollzieher diese vorliegen hat, kann er die Wohnungstür öffnen lassen (z.B. mit Hilfe eines Schlüsseldienstes), wobei die dabei entstehenden Kosten vom Schuldner zu tragen sind. Man sollte sich als Schuldner daher genau überlegen, ob es wirklich bis zu eine Wohnungs-öffnung kommen muss. Abgesehen von den zusätzlichen Kosten darf man daher nicht vergessen, dass der Gerichtsvollzieher also so oder so in die Wohnung kommt.
Eine Wohnungsöffnung sollte dem Schuldner vorher mitgeteilt werden.
Es gibt allerdings auch Ausnahmefälle bei denen der Gerichtsvollzieher keinen Durchsuchungs-beschluss benötigt. Hierzu müssen eindeutige Anhaltspunkte vorliegen, dass ohne sofortiges Handeln pfändbare Gegenstände weggeschafft werden.
In manchen Fällen zieht der Gerichtsvollzieher Polizeibeamte hinzu. Dies geschieht in der Regel aber nur, wenn beim Schuldner auf Widerstand gegen eine erlaubte Durchsuchung zu rechnen ist bzw. während der erlaubten Durchsuchung auf Widerstand stößt.
Ist man verpflichtet dem Gerichtsvollzieher bei seinem Besuch Auskünfte zu erteilen?
Generell ist man nicht verpflichtet irgendwelche Auskünfte zu geben, wie Bankverbindungen oder Arbeitsstätte. Es sei denn, dass der Gerichtsvollzieher gleichzeitig den Auftrag hat die Eidesstattliche Versicherung abzunehmen ( siehe Punkt: Eidesstattliche Versicherung ).
Was darf der Gerichtsvollzieher durchsuchen?
Also wenn wir davon ausgehen, dass die Durchsuchung vom Schuldner erlaubt ist oder eine richterliche Durchsuchungsanordnung vorliegt, dann ist der Gerichtsvollzieher befugt, die „Wohnung“ komplett zu durchsuchen. Dazu gehören auch Arbeits- und Geschäftsräume und auch z.B. Keller, Boden, Garage, Garten, Hof usw. .
Ist man berechtigt ihm den Einblick in einzelne Zimmer, Schränke, Behältnisse usw. zu verweigern?
Liegt keine Durchsuchungsanordnung vor und der Schuldner verweigert die Durchsuchung, wenn auch nur für bestimmte Zimmer oder Behältnisse, wird der Gerichtsvollzieher die Durchsuchung in der Regel sofort abbrechen und den Schuldner darauf hinweisen, dass als Folgeschritt die Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung erfolgen wird.
Liegt eine Durchsuchungsanordnung vor, dann ist der Gerichtsvollzieher berechtigt einzelne Zimmer und sämtliche Behältnisse aller Art ( z.B. Schränke, Truhen, Schubladen, Koffer, Akten-taschen, Taschen usw. ), auch wenn Zimmer und Behältnisse verschlossen sind, diese werden dann eben geöffnet, zu durchsuchen.
Man sollte aber immer beachten, dass eine Behinderung der Durchsuchung als Widerstand gewertet werden kann. Es wird eine Hinzuziehung der Polizei erfolgen, und unter umständen auch unter Einwirkung von Gewalt die Durchsuchung fortgesetzt.
Wie sieht es aus, wenn der, bei dem vollstreckt werden soll mit jemanden zusammen wohnt, Ehegatte, Lebensgefährte oder in einer Wohngemeinschaft?
Die Partner und auch Mitbewohner sind verpflichtet die Durchsuchung zu dulden. Ausgenommen sind die Räume, die ausschließlich vom dem Partner oder Dritten bewohnt werden. Hier ist der Gerichtsvollzieher drauf hinzuweisen.
Anders sieht es aus wenn eine Durchsuchungsanordnung vorliegt. Diese erstreckt sich auf die gesamte Wohnung.
Sind Mitbewohner verpflichtet dem Gerichtsvollzieher auch Einblick in ihre Räume zu ermöglichen?
Sollte keine Durchsuchungsanordnung vorliegen kann dies verweigert werden. Liegt eine vor, erstreckt sie sich auf die gesamte Wohnung.
Wird zwischen Ehen und eheähnlichen Gemeinschaften unterschieden?
Nein, hier, bei der Durchsuchung, werden keine Unterschiede gemacht.
Was ist eine Taschenpfändung?
Der Gerichtsvollzieher kann auch Schuldner auf der Straße „anhalten“ und den Inhalt des Portemonnaies oder der Taschen überprüfen. Hierzu ist weder die Einwilligung des Schuldners noch eine richterliche Durchsuchungsanordnung notwendig.
In der Praxis kommt dies aber relativ selten vor, da ein begründeter Verdacht bestehen muss, dass der Schuldner sich im Besitz von Bargeld oder Wertsachen befindet. Außerdem nehmen die meisten Gerichtsvollzieher diese nur unter Hinzuziehung von Zeugen bzw. Mitarbeitern vor. Frauen dürfen nicht von männlichen Personen ( und umgekehrt ) durchsucht werden.
Woran, außer an Bargeld ist der Gerichtsvollzieher interessiert?
Also vorrangig ist der Gerichtsvollzieher natürlich an Bargeld interessiert. Sollte dies nicht vorhanden sein, so sind dann die Gegenstände interessant, bei denen man davon ausgehen kann, dass sie sich leicht verwerten lassen. Hierzu gehören vor allem Schmuck oder eine neuere DiGi-Cam, Stereoanlage. Natürlich kann der Gerichtsvollzieher auch ein Auto pfänden, wenn der Schuldner z.B. den Arbeitsplatz ohne unverhältnismäßigen Zeitaufwand auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen kann.
Man kann sich sicher sein, dass eine 10 Jahre alte Stereoanlage nicht gepfändet wird.
Was ist eine Austauschpfändung?
Bei einer Austauschpfändung wird ein Objekt des Schuldners mit einem gewissem Wert „getauscht“ in ein vergleichbares, minderwertiges Objekt. Dies kann z.B. der Austausch eines Farb-fernsehers in einen schwarz-weiß Fernseher sein, ein Automodell mit entsprechend hohem Rest-wert in ein älteres Modell oder auch Designer Kleidungsstücke werden getauscht in ganz normale Kleidung „von der Stange“. Man kann also sagen, dass grundsätzlich so ziemlich alle Gegenstände einer Austauschpfändung zum Opfer fallen können.
Was ist unpfändbar?
Hierzu gehören Haustiere und alle Gegenstände, die zu einer bescheidenen Lebensführung gehören. Dies sind unter anderem Kleidung, Wäsche, Haus- und Küchengeräte, Betten, Geschirr, Radio, Fernseher, Kühlschrank, Ehering.
Auch sind Computer unpfändbar, sofern sie für die Ausübung der Berufstätigkeit oder der Fortbildung benötig werden.
Können auch Gegenstände gepfändet werden, die dem Schuldner gesetzlich gar nicht gehören, weil er zum Beispiel noch Raten darauf zahlt ?
Grundsätzlich kann der Gerichtsvollzieher auch diese Sachen pfänden. Nur sollte der Schuldner den Gerichtsvollzieher auch darauf aufmerksam machen, dass diese noch nicht bezahlt sind und möglichst auch entsprechende Belege vorlegen. Sollte dies nicht geschehen, so kann es passieren, dass der Gegenstand verwertet wird und der Schuldner trotz allem noch weiter die Raten zahlen muss. Dies wird er wohl nicht tun, und daher kann man dann mit der nächsten Vollstreckungshandlung gegen den Schuldner rechnen.
Weitaus öfter kommt es vor, dass Gegenstände gepfändet werden sollen, die dem Lebensgefähr-ten oder Dritten ( Wohngemeinschaft ) gehören. Kann man dem Gerichtsvollzieher dann glaubwürdig erklären, wem die Gegenstände gehören, so wird er sie in der Regel nicht pfänden. Einfacher ist es natürlich entsprechende ( Kauf- ) Belege vorzulegen.
Etwas anders sieht es bei verheirateten aus. Denn grundsätzlich ist dann erstmal alles ( außer eben unpfändbare Gegenstände ) pfändbar, da es sich um einen gemeinsamen Haushalt handelt. Ausgenommen davon sind Gegenstände die offensichtlich dem Partner gehören, dies kann zum Beispiel eine Uhr sein. Ein gutes Beispiel sind Gegenstände, die dem Eigentümer persönlich geschenkt wurden. Hier kann dann der Eigentümer, oder der, der die Sache geschenkt hat eine Eidesstattliche Versicherung darüber abgeben. Am einfachsten sind immer Eheverträge mit Gütertrennung. Anhand dieser kann am leichtesten nachgewiesen werden, wer Eigentümer einer Sache ist.
Darf der Gerichtsvollzieher die gepfändeten Sachen sofort mitnehmen, bzw. wenn nicht, darf man die gepfändeten Sachen dann weiterbenutzen?
Ja, er darf die Sachen sofort mitnehmen und muss dies auch bei gepfändetem Geld und anderen Kostbarkeiten ( Schmuck usw. ) tun. Nun kommt ein gewisser Ermessensspielraum des Gerichtsvollziehers zu tragen. Er kann auch andere gepfändete Gegenstände sofort mitnehmen, wenn damit zu rechnen ist, dass dadurch die „Befriedigung des Gläubigers“ gefährdet ist. Soll also heißen, dass befürchtet werden könnte, dass die gepfändeten Gegenstände beiseite geschafft werden oder ein weiterer Zutritt zur Wohnung verweigert wird. Und meistens wird der Gerichtsvollzieher die Sachen sofort mitnehmen.
Sollten Sachen in der Wohnung verbleiben, dann werden sie mit einem Pfandsiegel versehen. Ob diese weiterbenutzt werden dürfen liegt vom Einzelfall ab. Ausgeschlossen ist die Weiterbenutzung, wenn die Nutzung nur dann erfolgen kann, wenn das Pfandsiegel entfernt, beschädigt oder mit einem starken abnutzen der Sache gerechnet werden muss.
Welche Konsequenzen hat das Pfandsiegel?
Durch das Anbringen des Pfandsiegels wird die Sache vom Gerichtsvollzieher für den Gläubiger gepfändet. Nach der Pfändung darf man nicht mehr über die Sache „verfügen„, d.h. man darf die Sache z.B. weder verkaufen, noch verschenken noch sonst wie beiseite schaffen. Ebenso wenig darf das Pfandsiegel von der Sache entfernt werden. Sollten diese gesetzlichen Pflichten nicht beachtet werden, ist mit strafrechtlichen Folgen zu rechnen.
Nach welchem Zeitraum erfolgt die Versteigerung?
Die Versteigerung darf nicht vor Ablauf einer Woche nach Pfändung erfolgen. Dies ist so vom Gesetzgeber festgelegt worden, um dem Schuldner in dieser Zeit die Möglichkeit zu geben die fällige Zahlung noch zu erbringen.
Was passiert, wenn zwar erfolgreich vollstreckt und auch versteigert wurde, die eingebrachten Gelder aber nicht befriedigen?
Als nächster Schritt folgt die Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung. Nach Ablauf der Eidesstattlichen Versicherung ist es Sache des Gläubigers eine erneute Vollstreckung zu beantragen. Dies kann er ohne weiteres, da er ja schon einen Titel erworben hat.
Was ist eine Eidesstattliche Versicherung (Offenbarungseid)?
Bei der EV muss der Schuldner ein Vermögensverzeichnis ausfüllen, in dem er alle seine vermögensrelevanten Daten wahrheitsgemäß offen legen muss ( z.B. Güterstand, bewegliches und un-bewegliches Vermögen, Bargeld, Schmuck, Löhne, Konten usw. ).
Unwahrheitsgemäße Angaben im Vermögensverzeichnis sind nach dem Strafgesetzbuch strafbar.
Die EV bleibt für 3 Jahre, ab Ende des Jahres in dem sie abgegeben wurde, bestehen und wird danach automatisch gelöscht. Ein vorzeitiger Löschungsgrund kann die nachgewiesene Befriedigung des Gläubigers sein, der die Abnahme der EV beantragt hat.
Welche Folgen hat die EV für den Schuldner?
Durch das Vermögensverzeichnis haben z.B. Städte und Gemeinden, Banken, Kammern uneingeschränkte Einsicht in die Vermögensverhältnisse des Schuldners. Ein Schufa Eintrag erfolgt ebenfalls.
Die wohl bedeutendsten Einschränkungen ergeben sich, falls man einen Kredit bei einer Bank haben möchte oder auch im Versandhandel bestellen will.
Erfolgt sie nach einer erfolglosen Pfändung automatisch?
Nein, nur auf Antrag des Gläubigers. Doch beantragt der Gläubiger dies meist gleich mit, für den Fall, dass die Pfändung fruchtlos verläuft.
Darf der Gerichtsvollzieher sie sofort abnehmen?
Bei dem Besuch beim Schuldner darf der Gerichtsvollzieher diese auch sofort abnehmen. Allerdings hat der Schuldner hier die Möglichkeit dieses abzulehnen. In diesem Fall wird durch den Gerichtsvollzieher ein späterer Termin zur Abgabe der EV festgesetzt.
Kann man diese noch im anberaumten Termin abwenden?
Ja, durch eine nachgewiesene Zahlung an den Gläubiger oder direkte Zahlung, oder wenn er glaubhaft machen kann, dass die Forderung binnen einer Frist von 6 Monaten ( auch durch Teilzahlungen ) tilgen kann.
Was passiert, wenn man zu dem Termin, zur Abgabe der EV nicht erscheint oder die Abgabe verweigert?
Sollte man zu dem Termin nicht erscheinen, und dies auch nicht entschuldigen können ( z.B. ernsthafte Erkrankung ), wird ein Haftbefehl gegen den Schuldner erlassen. Der Gerichtsvollzieher kann diesen ohne vorherige Ankündigung vollziehen. Die Verhaftung unterbleibt, wenn zum Zeitpunkt der Verhaftung der Schuldbetrag beglichen wird. Die Haftdauer darf 6 Monate nicht übersteigen. Sollte in dieser Zeit die EV abgegeben werden, ist die Haft sofort zu beenden.
Sollte man die Abgabe der EV verweigern oder das Vermögensverzeichnis nicht vollständig ausfüllen, und dies ohne wichtigen Grund, so wir ebenfalls ein Haftbefehl erlassen. Ein wichtiger Grund liegt u.a. dann vor, wenn die EV bereits innerhalb der letzten 3 Jahre abgegeben wurde oder wenn nachweisbare Verfahrensfehler vorliegen.

