Die Kinderbetreuung soll deutschlandweit auf einen qualitativ und quantitativ hohen Stand gebracht werden. Das "Tagesbetreuungsausbaugesetz" verpflichtet die Kommunen.................bis 2010 ein ausreichendes Betreuungsangebot für unter dreijährige Kinder nach dem örtlichen Bedarf zu schaffen. Die Regelung sieht vor, dass ab 1. Januar die Zahl der Krippenplätze vor allem in den alten Bundesländern von jetzt 60.000 um 230.000 neue Angebote erhöht wird. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass Tagesmütter besser abgesichert und ausgebildet werden.
Erwerbsfähige Eltern, die Arbeitslosengeld II beziehen, haben dann einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz für ihr Kind, wenn sie eine Arbeit aufnehmen.
Finanziert werden soll der Ausbau der Kinderbetreuung durch die Einsparungen, die die Kommunen durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe erzielen. Das sind jährlich 2,5 Milliarden Euro, von denen bis zu 1,5 Milliarden Euro im Jahr für die Kinderbetreuung verwendet werden sollen.
Quelle:bundesregierung.de
