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Neue Unterhaltsregelungen/ Die Kinder zuerst.......
 
Geschrieben von onedaydie am Dienstag, 25. Januar 2005

Nachrichten und Aktuelles Bei Kindern ist die Frage des Unterhaltes meist einfach zu regeln. Es gilt: Wer ein Kind zeugt, muss zahlen. Komplizierter wird es allerdings, wenn es um den Unterhalt von Ehefrauen, Lebenspartnern oder Eltern geht.

Meist sind Kinder und Mütter auf Unterhalt angewiesen.

Alleinerziehende Mütter, Familien mit Kindern aus verschiedenen Beziehungen, Geschiedene nach kurzer oder langjähriger Ehe - immer mehr Menschen in Deutschland haben Anspruch auf Unterhaltszahlungen. Großzügig leben lässt es sich damit weder für Unterhaltsempfänger noch für die Unterhaltszahler. Beide Seiten geraten in der Regel in große finanzielle Engpässe.

Die Bundesregierung will jetzt mit einem neuen Unterhaltsgesetz auf die zunehmenden Probleme und Ungerechtigkeiten reagieren. Bislang hatten Ex-Partner und Kinder gleichen Anspruch auf Zahlungen. Dies führte teilweise zu grotesken Situationen: Kinder aus zweiter oder dritter Ehe waren gegenüber ihren Geschwistern aus erster Ehe und Ex-Ehefrauen benachteiligt. Ex-Partnerinnen durften sich beispielsweise auf Kosten der neuen Familie einen hohen Lebensstandard leisten - und die neue Partnerin war sogar noch dazu verpflichtet, zum Unterhalt für die Ex mit beizutragen.

Erst die Kinder, dann die Mütter

Wird der Reform 2005 zugestimmt, soll gelten: Die Kinder zuerst - egal, ob sie aus erster, zweiter oder dritter Ehe, einer nichtehelichen Partnerschaft oder Affäre stammen. Erst wenn diese Zahlungen erfolgt sind, werden die Ansprüche der Mütter oder Ex-Frauen berücksichtigt. Mit der Reform würde von den Ex-Partnern die schnelle Rückkehr in den Beruf erwartet. Keiner könnte sich ohne Not auf den Leistungen eines Ex-Partners ausruhen. Die klassische Versorgungsehe wäre damit passé. Zudem würde nicht mehr der gemeinsam geführte Lebensstandard zur Grundlage der Unterhaltszahlungen gemacht.

Die Reform wird durch aktuelle Gerichtsurteile gestützt. Danach werden unverheiratete Mütter verheirateten gleichgestellt und haben länger als bisher Anspruch auf vollen Unterhalt.

Unterhaltszahlungen für Eltern

Sind die Kinder aus dem Haus und die Ex-Partner können sich selbst versorgen, denken viele, damit endgültig aus dem Schneider zu sein. Doch ganz schnell können neue Unterhaltsforderungen auftauchen, wenn die eigenen Eltern nicht mehr in der Lage sind, Heim- und Pflegekosten selbst zu bezahlen. In der Praxis heißt das meist: Zunächst zahlt das Sozialamt, dann wird bei den Kindern nachgeprüft, wie die finanzielle Lage ist. Wer mehr als 1.250 Euro für sich selbst hat, muss zahlen, kann diese Ausgaben aber von der Steuer absetzen.

Quelle: www.ard.de
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