Kfz-Steuer steigt…(dpa)Wie sich der Benzinpreis entwickelt, können selbst die besten Propheten nicht voraussagen. Einige steigende Auto-Kosten sind hingegen jetzt schon bekannt. Autoclubs wie der ADAC oder der ACE blicken in dieses Jahr: Was wird teurer und welche Änderungen kommen 2005 sonst noch auf Autofahrer zu?
Auch wenn sich die wirklich gravierenden Änderungen in Grenzen halten - ein Trend ist klar zu erkennen: Vater Staat senkt die Finanzspritzen für Autofahrer. Einige Steuervorteile stehen vor dem Aus - und neue steuerliche Förderungen lassen noch auf sich warten.
Den Besitzern betagter Autos wird es vermutlich sauer aufstoßen: Die Kraftfahrzeugsteuer für Personenwagen mit Benzinmotoren in der älteren Schadstoffklasse Euro 1 steigt von bisher 10,84 Euro pro Jahr und 100 Kubikzentimeter auf 15,13 Euro. Wie der ACE berechnete, entspricht dies einem Plus von satten 40 Prozent. Entsprechende Diesel verteuern sich von 23,06 auf 27,35 Euro - ebenfalls ein Plus von fast 20 Prozent.
Für noch ältere Modelle sind schon länger besonders hohe Steuern fällig - die Sätze stiegen zum 1. Januar 2005 ebenfalls um runde 20 Prozent. Die höhere Steuer bittet die Besitzer älterer Modelle kräftig zur Kasse. Ein VW Golf mit 1,6-l-Benzinmotor der Schadstoffklasse Euro 1, so der ACE, kostet ab Anfang 2005 über 242 Euro jährlich an Kraftfahrzeugsteuer, bislang waren es 173 Euro.
Für einen 1,9-Liter-Diesel ebenfalls in Schadstoffklasse Euro 1 werden fast 520 Euro fällig, bisher waren es 418 Euro. Allzu viele treffen die "Steuern für Stinker" freilich nicht mehr: Euro 1 stirbt langsam aus, Vehikel ohne Katalysator haben bereits Seltenheitswert.
Verkehrssünder: Keine Bange im Ausland
(dpa)Weiter in Vorbereitung ist, dass Verkehrsverstöße im EU-Ausland in der Heimat verfolgt werden. Nur mit Österreich existiert ein solches Verfahren bereits. Der ACE (Auto Club Europa) rechnet aber nicht damit, dass die "grenzenlose Verfolgung von Verkehrssündern" bereits dieses Jahr realisiert wird. "Das kann noch länger dauern", heißt es beim Club.
Für Auslands-Fahrer wird aber eine Warnweste immer wichtiger: Sie muss bei Unfall oder Panne angelegt werden, wenn der Fahrer aussteigt und sich am Wagen aufhält. In Italien und Spanien ist diese Weste bereits Vorschrift, in Österreich ab Mai.
In Deutschland gilt die Warnwestenpflicht bislang nur im gewerblichen Güter- und Personenverkehr. Auch Frankreich bereitet eine allgemeine Pflicht vor.
Halbherzige Regelungen für "Sprinter"
(dpa)Im neuen Jahr stehen auch etliche Änderungen bei straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften an. So will das Verkehrsministerium das vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat im Januar 2004 empfohlene Bündel an Gesetzen gegen das wachsende Unfallrisiko von Kleintransportern, so genannten "Sprintern" umsetzen.
Die Unfallzahlen sprechen eine deutliche Sprache: Nach Angaben des ADAC entwickeln sich insbesondere die Unfallzahlen auf Autobahnen überproportional. Während der Bestand um den Faktor 2,1 zunahm, wurden dort 4,5 Mal mehr Unfälle mit Personenschaden gezählt.
"Sprinter" unter 3,5 Tonnen nicht betroffen
Daher sollen jetzt für bestimmte als Pkw zugelassene Kleintransporter mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen künftig wie für Lastwagen ein Tempolimit von 80 km/h gelten. Aber: Nur die wenigsten "Sprinter" fallen in diese Gewichtsklasse. Deswegen fordern Experten bereits, das Tempolimit auf alle Kleintransporter auszudehnen.
Geplant ist ferner eine Präzisierung bereits bestehender Anforderungen an die Sprinter, etwa in den Bereichen Sicherheitsabstand oder Ladungssicherung. Zudem soll häufiger kontrolliert und bei Verstößen auch kräftiger sanktioniert werden.
Spritsparer: Steuervorteile vor dem Aus
(dpa)In diesem Jahr entfallen alle Steuerprämien, die bei Erstzulassung bis 31. Dezember 2004 für besonders schadstoffarme Euro-4-Norm-Modelle gewährt wurden. Deshalb kann es nach Ansicht des ADAC für Autokäufer sinnvoll sein, sich noch in diesem Jahr ein neues Fahrzeug zuzulegen und sich so die auslaufende Förderung zu sichern.
Autos, die die Euro-4-Norm erfüllen, erhalten vom Staat eine Steuerbefreiung in Höhe von 306,78 Euro (Ottomotor) bzw. 613,55 Euro (Diesel-Pkw). Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug vor dem 1. Januar 2005 zugelassen wurde.
Steuerprämien können addiert werden
Es kann übrigens noch mehr gespart werden: Bei einem Kraftstoffverbrauch von 3 Litern pro 100 Kilometer bzw. bei einem Schadstoffausstoß von maximal 90 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer gewährt der Fiskus für benzin- und dieselgetriebene Pkw eine Steuerbefreiung von 511,29 Euro. Erfüllt das Fahrzeug die Euro-4-Norm und erreicht es zugleich die Verbrauchs- bzw. Kohlendioxid-Grenzwerte des 3-Liter-Autos, so werden die jeweiligen Steuerbefreiungen addiert.
Zu beachten ist aber: Alle Förderungen laufen spätestens zum 31. Dezember 2005 aus. Das heißt: Die meisten Autokäufer werden die Förderung nicht voll ausnutzen können. Dennoch profitieren sie davon, dass sie zumindest fast ein Jahr lang keine Kfz-Steuer abführen müssen. Das macht zum Beispiel bei einem Fahrzeug mit einem 2,0-Liter-Dieselmotor im Jahr 2005 eine Ersparnis von 308,80 Euro aus.
Interessant ist auch der Kauf eines jungen Gebrauchtwagens, der die Euro-4-Norm erfüllt. Denn beim Verkauf eines solchen Fahrzeugs geht die noch nicht aufgebrauchte Steuerbefreiung auf den nächsten Besitzer über.
Flensburg: Schlechte Karten für Punktesammler
(dpa)Verbaut wird schon ab 1. Februar 2005 die Möglichkeit, den Eintrag neuer Punkte in die Flensburg-Kartei durch taktische Einsprüche hinauszuzögern. Künftig sollen Verkehrsverstöße mit dem Tag eingetragen werden, an dem sie begangen wurden, taktische Einsprüche bringen keinen Vorteil mehr.
Fortan gilt für den Verfall "alter" Punkte aus zurückliegenden Delikten diese Regelung: Kommen neue Punkte hinzu, bevor die alten nach zwei beziehungsweise fünf Jahren gelöscht werden, so bleiben die alten bestehen, bis auch die neuen getilgt werden - das Punkte-Konto ist also entsprechend höher.
Vorfahrt für Kids: Führerschein ab 16
(dpa)Unter Verkehrssicherheitsfachleuten umstritten: der neue Autoführerschein Klasse S. Vom 1. Februar dieses Jahres an, können bereits 16-Jährige diese Fahrerlaubnis erwerben und dürfen dann "automobile Exoten" steuern. Dazu zählen so genannte Micro-Cars, also Kleinstwagen, sowie drei- und vierrädrige Motorräder, die in der Szene Quads und Trikes heißen.
Sie kommen allesamt auf ein Spitzentempo von "nur" 45 km/h, sind aber selbst bei geringer Geschwindigkeit äußerst kippanfällig. Im Stadtverkehr stellen Sie nach Expertenmeinung wegen des relativ geringen Tempos ein Hindernis mit negativen Folgen für die Verkehrssicherheit dar.
Eingeschränkte Helmpflicht
Ein Plus an Sicherheit sollte eigentlich eine Helmpflicht für die neuen Spaßmobile der Marke Quads und Trikes bringen. Diese kommt auch dieses Jahr - gilt aber nur für nicht mit Gurten gesicherte Fahrer und Beifahrer.
Experten zweifeln an der Sinnhaftigkeit dieser Regelung: Schließlich könne sich ein Fahrer auch angeschnallt Kopfverletzungen zufügen, wenn das Fahrzeug kippt oder sich überschlägt. Daher wird erneut eine generelle Helmtragepflicht von Fachleuten für Verkehrssicherheit gefordert.
