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BGH schützt Kuckuckskinder
 
Geschrieben von Lola am Donnerstag, 13. Januar 2005

Nachrichten und Aktuelles Vaterschaftstests ohne Einverständnis der Mutter haben als Beweismittel vor Gericht keinen Wert. So lautet das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Nach dem Grundsatzurteil verletzt ein Gentest, der ohne Einwilligung der Betroffenen zustande gekommen ist, das Persönlichkeitsrecht des Kindes. Männer können deshalb ihre Vaterschaft nicht unter Berufung auf solche Tests anfechten, sondern müssen andere konkrete Verdachtsmomente nennen, die Zweifel an ihrer Vaterschaft wecken.
Kaugummi im Gen-Labor
Im konkreten Fall hatten zwei Väter versucht, ihre Vaterschaft mit einer so genannte DNA-Vaterschaftsanalyse anzufechten, ohne die Zustimmung des Kindes oder seiner allein sorgeberechtigten Mutter einzuholen. Die nicht verheirateten Kläger verwendeten im einen Fall eine Haarprobe und im anderen Fall ein ausgespucktes Kaugummi, um den Gen-Code des Kindes zu bestimmen. Die Oberlandesgerichte Celle und Jena hatten diese Tests nicht als Beweismittel zugelassen.

Das Recht des Kindes geht vor
Das Grundsatzurteil des BGH bestätigt die Haltung der Richter: Die Untersuchung des genetischen Materials eines anderen Menschen verstoße gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und sei damit rechtswidrig. Dieses Grundrecht des Kindes brauche nicht hinter den berechtigten Interessen des Vaters zurückzustehen.

Väter müssen andere Beweise liefern
Um die Vaterschaft gerichtlich zu klären, ist nach deutschem Recht ein konkreter Verdacht nötig. Ein Mann muss beispielsweise nachweisen, dass seine Partnerin in der fraglichen Zeit mit anderen Männern intim war. In einem Vaterschaftsprozess holen die Gerichte dann selbst Abstammungsgutachten ein. Ein heimlicher Vaterschaftstest ist jedoch nicht zulässig, noch nicht einmal zur Begründung eines Anfangsverdachts.


Neues Gesetz geplant
Parallel zu dem BGH-Urteil plant Justizministerin Brigitte Zypries eine Verschärfung der Gesetze. Nach ihrem Entwurf soll Männern, die ohne schriftliche Einwilligung der betroffenen Frauen genetische Spuren testen lassen, eine Gefängnisstrafe von einem Jahr drohen. Auch Labors, die eine solche Untersuchung vornehmen, würden sich dann strafbar machen.


B. Zypries, Foto (dpa)


Datenschützer: Selbstbestimmungsrecht der Mütter verletzt
Datenschützer kritisieren die heimlichen Tests ebenfalls. Damit werde das Selbstbestimmungsrecht der Mütter und der Kinder verletzt, so ihr Argument. Weil die 300 bis 500 Euro teuren Tests immer unkomplizierter geworden seien, könnten sich auch Fremde - etwa die misstrauischen Schwiegereltern - entsprechendes Genmaterial besorgen, um die Verwandtschaft prüfen zu lassen, befürchten die Datenschützer.

Grüne: Klage schadet der Familie
Die Vaterschaft offen vor Gericht anzufechten würde Familien mehr schaden als ein heimlicher Test, kritisierte die Grünen-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Katrin Göring-Eckardt. Falls sich der "Kuckuckskind-Verdacht" als falsch herausstelle, sei die Beziehung ohne Not beschädigt worden. Außerdem dürften Männer nicht benachteiligt werden. Sie müssten genauso sicher wie die Frau wissen dürfen, ob sie ein Elternteil sind.

"Ein heimlicher Test dient dem Familienfrieden"
Auch die Union und die FDP kritisieren das geplante Verbot von Vaterschaftstests. "Ein Mann muss klären können, ob er der Vater ist", sagte der CSU-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Zeitlmann in der "Bild"-Zeitung. "Dieses Recht ausschließlich von der Zustimmung der Frau abhängig zu machen, ist lebensfremd." Auch die FDP hält wenig von dem Vorschlag der Justizministerin. "Es liegt nicht im Kindeswohl, wenn ein Vater ständig zweifelt oder gar klagen muss", sagte Familien-Experte Klaus Haupt. "Ein heimlicher Test kann den Klageweg vermeiden und dient damit dem Familienfrieden."

Zehn Prozent Kuckuckskinder?
Nicht zuletzt befürwortet eine große Mehrheit der Väter heimliche Tests - und macht sie im Zweifelsfall auch. Eine Umfrage im Auftrag der Zeitschrift "Freundin" im vergangenen Dezember ergab, dass 86 Prozent der Männer heimliche Tests befürworten. 93 Prozent der Befragten würden das Kind nicht mehr akzeptieren, sollte sich herausstellen, dass sie nicht der Erzeuger sind. 40 Prozent fordern gar, dass Mütter so genannter Kuckuckskinder bestraft werden. Wissenschaftler gehen davon aus, dass zehn Prozent aller Kinder nicht vom vermeintlichen Vater stammen.

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