900 Euro für Familien und 600 Euro für Alleinerziehende: dieses sind ab 1. Oktober 2008 die Mindesteinkommensgrenzen für den Anspruch auf Kinderzuschlag. Diese Senkung dürfte laut Erwartung der Bundesagentur für Arbeit den Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich vergrößern.
Eine weitere Änderung gibt es hinsichtlich der Anrechnung des Einkommens auf die Sozialleistung: Anstatt wie bisher 70% werden nur noch 50% des Einkommens angerechnet.
Antragsformulare sind im Internet unter kinderzuschlag.de und bei den örtlichen Familienkassen der Arbeitsagentur erhältlich.
Bezieher von Arbeitslosengeld II bekommen automatisch einen Kurzantrag zugeschickt, diese werden auf Grundlage der bereits vorliegenden Informationen über Einkommen und Vermögen bearbeitet.
Weitere Informationen über die Neuerungen beim Kinderzuschlag, sowie Beispielsberechnungen gibt es auch unter: Info Kinderzuschlag
Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
