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Krankenkassen übernehmen neue Kindervorsorgeuntersuchung U7a
 
Geschrieben von Nicole am Freitag, 23. Mai 2008

Nachrichten und Aktuelles

Im Rahmen der Früherkennungsmaßnahmen für Kinder gibt es künftig eine zusätzliche Untersuchung U7a im 34. bis 36. Lebensmonat als Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss am Donnerstag,15.05.2008 beschlossen.

 


Die Einführung der neuen Vorsorgeuntersuchung hatten Ärzte vielfach gefordert. Bislang zahlten jedoch nur einzelne Kassen diese Untersuchung im Rahmen von Einzelverträgen. Die U7a schließt eine Lücke in den bisherigen Untersuchungen. So soll gewährleistet werden, dass Kinder mindestens in jährlichem Abstand dem Arzt zur Früherkennung von Krankheiten vorgestellt werden können.

Die „U7a“ dient unter anderem dazu, Sehstörungen früh zu erkennen. Zudem soll die neue Untersuchung ermöglichen, körperliche, psychische und emotionale Auffälligkeiten möglichst frühzeitig zu entdecken und zu behandeln. Insgesamt wird erwartet, dass diese weitere Untersuchung sich positiv auf die Teilnahmeraten an den Früherkennungsuntersuchungen für Kinder auswirkt.

Das Kinderfrüherkennungsprogramm gehört seit 1971 zum Leistungskatalog der GKV. Derzeit werden die zugrunde liegenden "Richtlinien zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres" komplett überarbeitet. Neu gestaltet werden sollen sowohl die Untersuchungsinhalte als auch die Abstände zwischen den jeweiligen Untersuchungen. Mit der U7a umfasst das Kinderfrüherkennungsprogramm nun insgesamt zehn ärztliche Untersuchungen, von denen die erste unmittelbar nach der Geburt erfolgt.

Quelle: http://www.focus.de/gesundheit/baby/news/kindervorsorge-gesundheits-check-fuer-dreijaehrige_aid_301921.html

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