Künftig werden mehr erwerbstätige Eltern mit geringen Einkommen einen Kinderzuschlag auf ihr Einkommen erhalten. Zudem sollen Verbesserungen beim Wohngeld mit der Hilfebedürftigkeit vieler Familien Schluss machen. Rund 150.000 Kinder mehr als bisher profitieren davon.
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Den Kinderzuschlag bekommen Mütter und Väter, die mit ihrem Einkommen den eigenen Lebensunterhalt decken können, nicht aber den ihrer Kinder. Diese Eltern sollen nicht wegen ihrer Kinder auf Arbeitslosengeld II angewiesen sein. Insgesamt haben ab 2009 rund 250.000 Kinder, oder besser gesagt ihre Eltern, Anspruch auf den Kinderzuschlag.
Nebenbei hat der Zuschlag auf das selbst verdiente Einkommen noch einen weiteren positiven Effekt: Beziehende von Sozialleistungen gibt er Anreiz, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder eine bestehende Beschäftigung auszubauen.
Am Maximalbetrag beim Kinderzuschlag von 140 Euro je Kind ändert sich nichts. Allerdings wird die Mindesteinkommensgrenze deutlich gesenkt, von der an Eltern Anspruch auf den Kinderzuschlag haben. Bei Paarhaushalten beträgt sie künftig einheitlich 900 Euro, bei Alleinerziehenden 600 Euro. Das Antragsverfahren wird leichter.
Zudem wird die so genannte Abschmelzrate beim Erwerbseinkommen deutlich reduziert. Das bedeutet: Berufstätigen mit Anspruch auf Kinderzuschlag bleibt mehr vom verdienten Geld. Wurden bislang 70 Prozent des anrechenbaren Einkommens auf den Kinderzuschlag angerechnet, sind dies ab Oktober nur noch 50 Prozent. Dies schafft zusätzliche Erwerbsanreize für Familien mit geringem Einkommen.
Die Neuregelung des Kinderzuschlags hat das Bundeskabinett mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes beschlossen.
Heizkostenkomponente beim WohngeldDem bisherigen Wohngeld wird eine Heizkostenkomponente hinzugefügt. Damit trägt die Bundesregierung den seit der letzten Wohngelderhöhung 2001 um etwa die Hälfte gestiegenen Heiz- und Energiekosten Rechnung. Derzeit liegen die monatlichen Heizkosten bei rund 90 Cent pro Quadratmeter beheizter Wohfläche, mit Warmwasser bei 1,10 Euro. Deshalb werden die Heizkosten beim Wohngeld künftig mit einem pauschalen Betrag von 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche als Teil der Miete berücksichtigt. Damit bleibt der Anreiz, energiesparend zu heizen erhalten.
Außerdem steigen die Wohngeld-Tabellenwerte und die Miethöchstbeträge um acht beziehungsweise zehn Prozent. Damit wird die Mietentwicklung seit der letzten Wohngeldanpassung vor sieben Jahren nachgezeichnet.
Die Verbesserungen hat das Bundeskabinett mit einer so genannten Formulierungshilfe für ein Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung anderer wohnungsrechtlicher Vorschriften beschlossen.
Auch Rentner profitierenDie neue Wohngeldregelung stellt sicher, dass auch Rentnerhaushalte von einer Wohngeldanpassung profitieren.
Bund und Ländern entstehen durch die Wohngeldreform Mehrkosten von je 260 Millionen Euro. Für den erweiterten Kinderzuschlag sind im Bundeshaushalt rund 260 Millionen Euro erforderlich. Dem stehen Einsparungen des Bundes beim Arbeitslosengeld II und beim Sozialgeld von etwa 120 Millionen Euro gegenüber. Zugleich werden die Kommunen um über 200 Millionen Euro entlastet, die sie bisher als Leistungen für Unterkunft und Heizung erbringen mussten.
Die Weiterentwicklung des Kinderzuschlags soll zum 1. Oktober 2008, der Ausbau des Wohngeldes zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.
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