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Schiedsgericht statt Scheidungskampf?
 
Geschrieben von Nicole am Montag, 25. Februar 2008

Verbraucherinformationen

Vor knapp zwei Jahren wurde auf Initiative der Münchner Rechtsanwaltkammer hin, gemeinsam mit zwei pensionierten Richtern das Familienschiedsgericht gegründet. Hintergrundidee war, dass man versuchen wollte mit Hilfe dieser Institution in besonders schwierigen Scheidungsfällen schnellere Lösungen zu finden.


Dabei ist es nicht Ziel des Familiengerichts die ordentlichen Gerichte zu ersetzen. Vielmehr geht es darum bei andauernder Uneinigkeit der Parteien zu verhindern, dass ein Verfahren in eine Sackgasse gerät und sich über Jahre hinweg ausdehnt.  

 

Wenn Paare sich für das Schiedsverfahren entscheiden, wird dieses von den Anwälten der Parteien beantragt. Nach dem Erstellen der Schriftsätze wird ein mündlicher Termin vereinbart.

 Bei diesem Termin versuchen die Schiedsrichter die Positionen zu klären und jede Parteien kann ihren Standpunkt darlegen.

 Das Verfahren endet dann entweder mit einem Schiedsspruch oder auch einem Schiedsvergleich. Das Ergebnis des Schiedsverfahrens ist bindend, gegen die Entscheidung können keine Rechtsmittel eingelegt werden.

Da die Entscheidung über die Verteilung des Vermögens und über eventuelle Unterhaltszahlungen in nur einer Verhandlung fällt, können die Beteiligten durch dieses Verfahren Zeit und Geld sparen. Die Kosten für das Schiedsverfahren orientieren sich an den Gerichtskosten. Für einen Streitwert von 50.000 Euro fallen Gebühren in Höhe von etwa 1.800 Euro an.  

 

 

 

Bei einem Ehepaar aus der Nähe von München zeigte das Verfahren bereits den erhofften Erfolg: Nachdem sich ihr Scheidungsverfahren 13 Jahre lang hingezogen hatte und dennoch keine Einigung in Sicht war, entschlossen sich die Parteien zu einem Schiedsverfahren beim Süddeutschen Familienschiedsgericht. Innerhalb von vier Wochen kam es zur Einigung auf einen Vergleich und wenig später wurde das Ehepaar endlich geschieden.
 

 

 

 

 

Nach einem Bericht von 3sat.online

 Mehr Infos zum Süddeutschen Familienschiedsgericht unter www.familienschiedsgericht.de

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