Bundestag ändert Altersgenze zum 1. September
Die Altersgrenze für die Abgabe von Tabakwaren und das Rauchen in der Öffentlichkeit steigt ab September 2007 von 16 auf 18 Jahre. Hier gibt es eine Verschärfung: Ursprünglich war mit Rücksicht auf die notwendige Umstellung der Zigarettenautomaten der 1. Juli 2009 als Termin vorgesehen gewesen, dies muss nun bis zum 1. Januar 2009 erfolgen. In den Bundeseinrichtungen dürfen nach dem vom Ausschuss gebilligten Entwurf besonders gekennzeichnete Raucherräume eingerichtet werden, "wenn insgesamt eine ausreichende Anzahl von Räumen zur Verfügung steht". In einer Verordnungsermächtigung soll beschrieben werden, wie die Räume beschaffen sein sollen.
In allen Bundeseinrichtungen wird Rauchen künftig verboten sein. Der Bundestag hat am 25. Mai 2007, ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Zuvor hatte der Gesundheitsausschuss am Donnerstagnachmittag in einer Sondersitzung einen entsprechenden geänderten Gesetzentwurf der Bundesregierung (16/5049) mit den Stimmen der Koalition und der Fraktion Die Linke. Die Fraktionen von FDP und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich der Stimme.
Vom 1. September an darf nach dem Entwurf in allen Behörden, Dienststellen, Gerichten, bundesunmittelbaren Anstalten und Stiftungen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln inklusive Taxis und auf Bahnhöfen nicht mehr geraucht werden. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen sind auch Bundestag, Bundesrat sowie das Bundespräsidialamt von dem Verbot betroffen. Das Rauchverbot gilt, so der Entwurf, "auch in Räumen, die nur von einer Person als Arbeits- und Dienstraum genutzt werden".
Verstöße gegen das Rauchverbot sollen als Ordnungswidrigkeit behandelt und mit einem entsprechenden Bußgeld geahndet werden. Ziel des Gesetzentwurfs sei "ein wirksamer Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens und die Vermeidung der dadurch ausgelösten Krankheiten", heißt es. Ein Antrag der FDP-Fraktion, den Nichtraucherschutz "mit Augenmaß" umzusetzen, wurde von allen Fraktionen außer der FDP abgelehnt. Die Liberalen stimmten ihrem Antrag zu.
Vom 1. September an darf nach dem Entwurf in allen Behörden, Dienststellen, Gerichten, bundesunmittelbaren Anstalten und Stiftungen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln inklusive Taxis und auf Bahnhöfen nicht mehr geraucht werden. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen sind auch Bundestag, Bundesrat sowie das Bundespräsidialamt von dem Verbot betroffen. Das Rauchverbot gilt, so der Entwurf, "auch in Räumen, die nur von einer Person als Arbeits- und Dienstraum genutzt werden".
Verstöße gegen das Rauchverbot sollen als Ordnungswidrigkeit behandelt und mit einem entsprechenden Bußgeld geahndet werden. Ziel des Gesetzentwurfs sei "ein wirksamer Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens und die Vermeidung der dadurch ausgelösten Krankheiten", heißt es. Ein Antrag der FDP-Fraktion, den Nichtraucherschutz "mit Augenmaß" umzusetzen, wurde von allen Fraktionen außer der FDP abgelehnt. Die Liberalen stimmten ihrem Antrag zu.
Quelle: http://sozialarbeitsnetz.de
