Unter http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-5716/familie_aid_56017.html
wird unter anderem darauf eingegangen welche "Irrtümer" über den rechtlichen Status von Verheirateten bestehen. Beim Thema "Erben" jedoch ein wichtiger Hinweis auch für Geschiedene:
"<em>Doch selbst nach der Scheidung ist es nicht ausgeschlossen, dass der Exgatte über Umwege doch noch zum Erben wird. Ein Beispiel: Ein geschiedenes Ehepaar hat zwei gemeinsame Kinder. Als die Frau stirbt, wird sie von ihren beiden Sprösslingen beerbt. Wenig später kommt eines der beiden Kinder bei einem Verkehrsunfall ums Leben. Die Folge: Der Vater des verstorbenen Kindes erbt zusammen mit dem überlebenden Kind je zur Hälfte das Vermögen des verunglückten Kindes – und damit im Endeffekt auch die Hälfte des Vermögens seiner Exfrau.
Tipp: Teilen sich die Eltern auch nach der Scheidung das Sorgerecht für die gemeinsamen minderjährigen Kinder, gehört dazu auch die Aufgabe, deren Vermögen zu verwalten. Wer verhindern möchte, dass der Expartner nach dem Tod auch Zugriff auf das geerbte Vermögen der Kinder hat, sollte im Testament eine Testamentsvollstreckung durch Dritte anordnen. „Eine zweite Möglichkeit wäre, den geschiedenen Partner ausdrücklich von der Nachlassverwaltung auszuschließen“, sagt Fachanwalt Michael Bonefeld. „In diesem Fall muss ein Pfleger bestellt werden, der die Vermögensverwaltung bis zur Volljährigkeit des Kindes übernimmt.“</em> " (Ende des ZItates)
Zugegeben, das ganze erscheint ziemlich unwahrscheinlich - wer geht eigentlich schon davon aus das er vor seinen Kindern stirbt. Aber ich fand o.g. Artikel trotzdem informativ.
cmag16

