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Frau Zypries zu Unterhalt, Erbschaft, Patientenverfügungen etc.....
 
Geschrieben von onedaydie am Dienstag, 17. April 2007

Nachrichten und Aktuelles Nachdem Kinder beim Unterhaltsrecht künftig besser gestellt werden, will Bundesjustizministerin Brigitte Zypries ....
nunmehr das Erbrecht modernisieren. Es soll leichter werden, die Auszahlung des Pflichtteils zu stunden. Über diese Vorhaben und die Patientenverfügung spricht sie in einem Interview mit der Berliner Zeitung.


Berliner Zeitung: Frau Zypries, geschiedene Frauen sollen künftig weniger Unterhalt bekommen. Wieso?

Brigitte Zypries: Kinder können nicht für sich selbst sorgen und müssen daher zuerst unterstützt werden.

Eheliche wie nichteheliche Kinder werden deshalb beim Unterhalt an die erste Stelle - in den ersten Rang - gesetzt. Anders als Kinder sind Mütter und Väter grundsätzlich in der Lage, Geld für den Unterhalt zu verdienen.

Berliner Zeitung: Warum unterscheiden Sie zwischen Müttern ehelicher und unehelicher Kinder?

Zypries: Mein Vorschlag war, die Ansprüche der betreuenden Elternteile in den zweiten Rang zu stellen, unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder nicht.

Ich und auch die SPD sind der Auffassung, dass Familie dort ist, wo Kinder sind, und es auf einen Trauschein nicht ankommt. Die Union sieht das anders. Wir wollten die Reform nicht platzen lassen und haben daher die Änderung akzeptiert.

Die geschiedenen Elternteile kommen nun mit ihrem Betreuungsunterhalt in den zweiten Rang, die unverheirateten Elternteile in den dritten.

Berliner Zeitung: Die Union misst dem Standesamt eine große Bedeutung bei und will deshalb Ehe privilegieren. Ist dieses Familienbild überholt?

Zypries: Die Lebenswirklichkeit hat das Familienbild der Union überholt. Jede dritte Ehe wird inzwischen geschieden, in Großstädten jede zweite Ehe.

Nach Scheidungen entstehen neue Beziehungen, auch mit Kindern, die versorgt werden müssen. Dafür muss der Staat Regeln schaffen.

Berliner Zeitung: Verliert die Ehe an Wert?

Zypries: Auf der einen Seite ist eine Renaissance des Familienbegriffs in der öffentlichen Diskussion, aber auch bei jungen Leuten, die heiraten, festzustellen. Dennoch ist die Scheidungsrate mit rund 200.000 pro Jahr hoch.

Der Wunsch, dass eine Ehe ein Leben lang hält, trägt offenbar nicht immer. Der Gesetzgeber muss aber Realitäten eher Rechnung tragen als Hoffnungen.

Berliner Zeitung: Mütter werden häufiger arbeiten gehen müssen. Wird die berufstätige Mutter zum Leitbild?

Zypries: Der Trend geht ohnehin in die Richtung, dass junge Mütter arbeiten und ihre Selbstständigkeit bewahren wollen. Zwei von drei Müttern sind bereits berufstätig.

Mit unserer Reform unterstreichen wir, dass nach einer Ehe - jedenfalls nach einer gewissen Zeit - jeder für sich selbst verantwortlich sein muss.

Berliner Zeitung: Die Frau sollte sich also nicht darauf verlassen, dass der Mann sie versorgt?

Zypries: Während der Ehe sind die Partner füreinander verantwortlich. Wenn aber eine Frau vielleicht sieben Jahre verheiratet war, soll sie nach einer Scheidung nicht mehr über Jahrzehnte den Anspruch haben, den Lebensstandard aus der Ehe zu halten.

Berliner Zeitung: Kinder sind auch von der Reform des Erbrechts betroffen. Was planen Sie?

Zypries: Wir wollen das Pflichtteilsrecht modernisieren, indem wir es leichter machen, die Auszahlung des Pflichtteils zu stunden.

Schon heute ist eine Witwe, die in ihrem Haus wohnt und ihren Kindern den Pflichtteil schuldet, nicht verpflichtet, das Haus zu verkaufen. Sie kann die Auszahlung stunden. Künftig soll dies für alle Erben möglich sein.

Ein Beispiel: Der Neffe, der einen Betrieb erbt, soll nicht dazu verpflichtet sein, sofort den Pflichtteil an den Sohn auszuzahlen.

Berliner Zeitung: Kann der Pflichtteil gestrichen werden?

Zypries: Ja. Derzeit ist dies bei einem unsittlichen Lebenswandel des Erben möglich. Die Regel wird gestrichen, weil sie zu schwer zu greifen ist.

Künftig soll dem der Pflichtteil entzogen werden können, der zu einer Haftstrafe von über einem Jahr ohne Bewährung verurteilt worden ist. Zudem tragen wir der veränderten Lebenswirklichkeit Rechnung:

Bisher kann derjenige enterbt werden, der den Ehepartner des Erblassers tätlich angreift. Künftig gilt dies auch bei Angriffen auf die Lebensgefährtin des Erblassers.

Berliner Zeitung: Was ist mit Erben, die den Verstorbenen gepflegt haben?

Zypries: Gibt es kein Testament, werden Pflegeleistungen eines Familienangehörigen nur dann bei der Erbschaft berücksichtigt, wenn dieser dafür auf ein Erwerbseinkommen verzichtet hat.

Aber es gibt auch viele Menschen, die nicht erwerbstätig arbeiten und ihre Angehörigen pflegen. Sie werden den Berufstätigen gleich- und damit besser gestellt.

Berliner Zeitung: Die alternde Gesellschaft spielt in der Debatte um die Patientenverfügung eine zentrale Rolle. Wann soll die Verfügung anerkannt werden?

Zypries: Angesichts des technischen Fortschritts in der Medizin sorgen sich viele Menschen, dass sie am Ende nur noch von Maschinen am Leben erhalten werden. Dieser Situation wollen sie mit Patientenverfügungen begegnen.

Nach meiner Auffassung muss eine Verfügung in allen Situationen gelten, auch bei langen Krankheitszuständen, etwa einem Wachkoma oder einer starken Altersdemenz. Ein Patient muss im Voraus festlegen können, ob er etwa auf künstliche Ernährung oder auf Antibiotika verzichten will.

Berliner Zeitung: Soll diese nur für tödlich verlaufende Krankheiten gelten?

Zypries: Das Leben verläuft tödlich. Insofern finde ich eine solche Abgrenzung sehr schwierig. Zudem ist es medizinisch nicht immer vorhersehbar, wie eine Krankheit verläuft.

Es gibt einen Vorschlag von Bundestagsabgeordneten, der bei einem langen Zeitraum des Wachkomas und der Altersdemenz die Gültigkeit von Patientenverfügungen nicht anerkennen will, sondern erst dann, wenn der Sterbeprozess einsetzt.

Das halte ich für falsch. Auch ein Mensch, der bei vollem Bewusstsein ist, kann jederzeit entscheiden, ob er sich medizinisch behandeln lässt oder nicht. Das gleiche muss für die Situation gelten, in der jemand bewusstlos ist, aber vorher festgelegt hat, was er will.

Alles andere wäre mit unserer Verfassung kaum zu vereinbaren. Schließlich kann der Staat einem Menschen nicht für einen bestimmten Zeitraum das Selbstbestimmungsrecht absprechen.

Berliner Zeitung: Haben Sie eine Patientenverfügung?

Zypries: Ja. 

Quelle: Bundesregierung 10.04.2007
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