Testament (Muster für Alleinerziehende)
Form: Der/die Testierende schreibt eigenhändig, handschriftlich den Inhalt und unterschreibt mit Vor- und Zuname, Ort Datum. Erläuterungen sind kursiv.
Inhalt:
Ich, (<em>Name, Geburtsdatum, Geburtsort), setze hiermit mein Kind/meine Kinder zu befreiten Vorerben ein. Nach deren Tod sollen deren jeweilige Nachkommen Nacherben sein. Verstirbt es/versterben sie ohne Nachkommen, soll Herr/Frau XYZ Nacherbe sein (hier kann man dann Halbgeschwister des Kindes oder irgendeine andere Person einsetzen). Ich ordne Testamentsvollstreckung bis zum 25. Lebensjahr jedes Kindes an, die z.B. durch Herrn/ Frau.... (Namen einsetzen) durchgeführt werden soll. Sollte dieser verhindert sein, soll das Nachlassgericht einen Testamentsvollstrecker benennen.
<em>Bei minderjährigen Kindern: Sollte ich versterben, solange ein oder mehrere Kinder minderjährig sind, wünsche ich, dass Herr oder Frau.... die Personensorge übertragen bekommt (ggf. mehrere Namen nennen). Ich wünsche, dass die Kinder entsprechend dem bisherigen Lebensstandard erzogen werden, soweit es um Musikunterricht, Sport, Auslandaufenthalte etc. geht. Weiter soll die Testamentsvollstreckung bis zum 25. Lebensjahr des jeweiligen Kindes fortdauern. Wenn sich Personensorgeberechtigte und Testamentvollstreckende einig sind, kann das Vermögen bereits ab dem 21. Lebensjahr auf das jeweilige Kind übertragen werden, insbesondere wenn dies wegen einer aufwändigen Berufsausbildung, Existenzgründung oder einem Auslandaufenthalt sinnvoll erscheint. (Diese Klausel verhindert, dass ein 18-jähriger einen Porsche kauft.....)
<em>Wenn die Kinder noch klein sind und ein erheblicher Betreuungsaufwand zu erwarten ist: Die Personensorgenberechtigten erhalten für die Übernahme der Betreuung ein Entgelt von XX,- €/ Monat (Preisindex 100 im Jahr 2006) bis zum x-ten Lebensjahr des jüngsten Kindes.
Ort, Datum Unterschrift
Diese Art des Testaments verhindert, dass der leibliche Vater des Kindes Pflichtteilsansprüche gegenüber dem Kind/den Kindern geltend machen kann. Das Kind/die Kinder sind rechtlich aber in keinerlei Weise gehindert, Verfügungen zu treffen, z.B. ein Haus zu verkaufen etc.
quelle: http://www.vings.de/kurse/wissensnetz/testament_alleinerz.html

