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Neues Unterhaltsrecht zum 01. Juli 2007
 
Geschrieben von onedaydie am Sonntag, 07. Januar 2007

Nachrichten und Aktuelles

Um das Kindeswohl zu fördern und die Zweitfamilien mit Kindern wirtschaftlich zu schützen, will die Bundesregierung das Unterhaltsrecht reformieren.


Künftig haben die Unterhaltsansprüche aller Kinder Vorrang gegenüber den Ansprüchen aktueller oder früherer Partner. Der vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf soll zu mehr Versorgungsgerechtigkeit und höherer Eigenverantwortung der Ehegatten nach einer Scheidung führen.

Dies vor dem Hintergrund, dass immer mehr Ehen geschieden werden. Jede vierte Familie setzt sich heute schon aus einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder alleinerziehenden Müttern oder Vätern zusammen. Das Unterhaltsrecht muss aus diesen veränderten Bedingungen Konsequenzen ziehen.

Kinder seien bei der Trennung ihrer Eltern besonders schutzbedürftig, betonte Bundesjustizministerin Zypries nach dem Kabinettsbeschluss. Und Geschiedene müssten eine zweite Chance haben, eine Familie zu gründen.

Gleichzeitig wird das Unterhaltsrecht transparenter und einfacher: So definiert das Gesetz erstmals den Mindestunterhalt für minderjährige Kinder. Die bislang alle zwei Jahre anzupassende Regelbetragsverordnung entfällt.

Verfügt ein Unterhaltspflichtiger nicht über genügend Einkommen, um alle bestehenden Ansprüche zu erfüllen (so genannte Mangelfälle), gilt künftig eine Rangfolge. Den Unterhaltsansprüchen von Kindern wird dabei Vorrang vor allen anderen Unterhaltsansprüchen eingeräumt, unabhängig davon, aus welcher Verbindung sie stammen.

Unterhaltsberechtigte Kinder müssen
minderjährig und unverheiratet sein oder
sofern sie im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich noch in der allgemeinen Schulausbildung befinden: unter 21 Jahre alt und unverheiratet sein.
Damit soll auch die Zahl minderjähriger Sozialhilfeempfänger reduziert werden.

An zweiter Stelle stehen Elternteile, die wegen der Betreuung eines Kindes unterhaltsberechtigt sind oder im Fall einer Scheidung wären. Gleiches gilt für Ehegatten bei einer Ehe von langer Dauer.

Erst danach kommen alle anderen Unterhaltsberechtigten. Bislang muss sich das unterhaltsberechtigte minderjährige Kind den ersten Rang mit geschiedenen und aktuellen Ehegatten teilen. Die Reform soll insbesondere nichtverheiratete Väter und Mütter besser stellen, die Kinder betreuen.
Weiteres Ziel der Reform ist es, die nacheheliche Eigenverantwortung zu stärken. Die Privilegierung des geschiedenen Partners erscheint heute nicht mehr zeitgemäß.

Das Unterhaltsrecht wird in Zukunft ausdrücklich vorsehen, dass jeder Ehegatte nach der Scheidung selbst für seinen Unterhalt sorgen muss. Nur wenn sie oder er dazu außerstande ist, besteht ein Unterhaltsanspruch. Der nacheheliche Unterhalt soll hierbei nach "billigem Ermessen" zeitlich begrenzt werden.

Die geschiedene Ehegattin oder der geschiedene Ehegatte muss eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben. Der in der Ehe erreichte Lebensstandard soll in Zukunft nicht mehr die entscheidende Rolle spielen. Das Motto "Einmal Arztfrau, immer Arztfrau" gilt dann nicht mehr. Statt dessen wird es auf die persönliche Situation des Betroffenen ankommen. Also etwa darauf, ob ein ausreichendes Betreuungsangebot für die Kinder zur Verfügung steht.

Dies wird wiederum jenen Zweitfamilien mit Kindern zugute kommen, die heute mit hohen Unterhaltszahlungen an einen Partner aus früherer Ehe belastet sind.

Das Gesetz soll am 1. Juli 2007 in Kraft treten.


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