Arbeitgeber müssen gekündigte Mitarbeiter belehren, sich sofort bei der Bundesagentur für Arbeit zu melden. Unterbleibt die Belehrung, hat der Arbeitgeber entgangenes Arbeitslosengeld zu ersetzen.
LSozG Baden-W.: L 3 AL 1267/04
Quelle: tv 14 Heft 16 2006
