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Schadensersatz vom Chef
 
Geschrieben von cmag16 am Sonntag, 03. September 2006

Verbraucherinformationen

Arbeitgeber müssen gekündigte Mitarbeiter belehren, sich sofort bei der Bundesagentur für Arbeit zu melden. Unterbleibt  die Belehrung, hat der Arbeitgeber entgangenes Arbeitslosengeld zu ersetzen.

LSozG Baden-W.: L 3 AL 1267/04

Quelle: tv 14 Heft 16 2006


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