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ALG II: Die Änderungen im Einzelnen
 
Geschrieben von onedaydie am Donnerstag, 10. August 2006

Nachrichten und Aktuelles Am 1. August treten zahlreiche Änderungen beim Arbeitslosengeld II in Kraft, die vor der Sommerpause von Bundestag und Bundesrat mit dem so genannten Hartz-IV-Fortentwicklungsgesetz beschlossen worden waren.

Vor allem durch eine verbesserte Bekämpfung von Leistungsmissbrauch erhofft sich der Bund ab 2007 jährliche Einsparungen von mindestens 1,5 Milliarden Euro, 300 Millionen davon zu Gunsten der Kommunen.


In diesem Jahr sollen die Änderungen noch Einsparungen von 500 Millionen Euro bringen. Der neue Existenzgründungszuschuss löst zudem die bisherige Ich-AG und das Überbrückungsgeld für kurzzeitig Arbeitslose ab. Die Änderungen im Einzelnen: 


Die Sanktionen gegen arbeitsunwillige Leistungsbezieher werden verschärft. Wer in zwölf Monaten drei Mal eine Stelle oder Qualifizierung ablehnt, muss mit einer Streichung aller Zahlungen rechnen. Es gäbe dann nur noch sach- oder geldwerte Leistungen, wie etwa Lebensmittelgutscheine.


Diese Regelung für ältere Arbeitslose tritt aber erst zum 1. Januar 2007 in Kraft. Für junge Arbeitslose unter 25 Jahren werden die Strafen ab sofort flexibilisiert - an Stelle einer dreimonatigen Streichung aller Leistungen bei der ersten Ablehnung einer zumutbaren Arbeit kann für sie die Strafe auf sechs Wochen verkürzt werden.


Mit dem Sofortangebot einer Arbeit oder Qualifizierung sollen die Job-Center künftig die Arbeitswilligkeit von neuen Antragstellern testen, die in den zurückliegenden zwei Jahren weder Arbeitslosengeld I noch II bezogen haben.


Die Job-Center zur Betreuung der Langzeitarbeitslosen sollen flächendeckend Außen- und Prüfdienste einrichten, um mehr Missbrauchsfälle aufzudecken.


Der Abgleich von Daten wird erleichtert. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) darf nun auch über Call-Center Daten bei Leistungsempfängern abfragen und somit auch ihre Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt prüfen. Künftig sind auch Anfragen bei den Finanzbehörden möglich nach Konten oder Aktiendepots im EU-Ausland. Beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg darf erfragt werden, welche Fahrzeuge der Betroffene hat, um festzustellen, ob das Auto seinen Vermögensverhältnissen angemessen ist.


Alle Arbeitslosengeld-II-Bezieher müssen künftig grundsätzlich an Werktagen unter ihrer angegebenen Adresse erreichbar sein. Andernfalls können Leistungen gestrichen oder zurückgefordert werden. Erlaubt ist ein auswärtiger Uralub im In- oder Ausland von insgesamt höchstens drei Wochen im Jahr - aber nur mit vorheriger Zustimmung der Arbeitsvermittler.


Für eheähnliche Gemeinschaften gibt es eine Umkehr der Beweislast. Wer zusammenlebt muss künftig nachweisen, dass keine keine Lebensgemeinschaft besteht und somit Einkommen und Vermögen des Anderen nicht angerechnet werden dürfen.


Es wird mehr Vermögen zur Altersvorsorge von der Anrechnung beim Arbeitslosengeld II freigestellt. Der Freibetrag für Privatvorsorge wird auf 250 statt derzeit 200 Euro pro Lebensjahr angehoben. Bei einem 60-Jährigen blieben also 15.000 statt bisher 12.000 Euro für die Altersvorsorge verschont. Der Höchstbetrag für sonstiges Vermögen wird im Gegenzug aber von 200 auf 150 Euro pro Jahr gesenkt.


Ein neuer Gründungszuschuss löst die bisherige Ich-AG und das Überbrückungsgeld für Arbeitslose ab, die sich selbständig machen wollen. Dies gilt aber nur für Bezieher des regulären Arbeitslosengeldes I, nicht für Langzeitarbeitslose. Voraussetzung ist, dass ein Anspruch auf mindestens 90 Tage Arbeitslosengeld I besteht.


Existenzgründer erhalten dann bei einer schlüssigen Geschäftsidee für neun Monate zusätzlich zum Arbeitslosengeld eine Pauschale von 300 Euro. Der Zuschuss kann auf bis zu 15 Monate verlängert werden. Die Koalition will damit die Kosten für Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit von derzeit 3,1 Milliarden auf zwei Milliarden Euro begrenzen.

Quelle: www.heute.de
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