Biodiesel teuer, Kinderzuschlag eingeschränkt
Veränderte Regeln für Arbeitlose und Existenzgründer, neue Ausbildungsberufe und teurerer Biodiesel: Auch zum 1. August stehen wieder zahlreiche Neuerungen an.
Langzeitsarbeitslose müssen sich auf häufigere Kontrollen und härtere Sanktionen einstellen. Wer Arbeitslosengeld II beantragt, erhält umgehend ein Job- oder Qualifizierungsangebot. Wird es abgelehnt, werden die Leistungen um 30 Prozent für drei Monate gekürzt.
Autofahrer: Biodiesel wird teuer, da seine Steuerfreiheit ausläuft. Reiner Biodiesel wird nun bis Ende 2007 mit neun Cent pro Liter besteuert. <b style="COLOR: black; BACKGROUND-COLOR: #a0ffff">Ab 2008 steigt die Steuer dann in jährlichen Sechs-Cent-Schritten bis auf 45 Cent pro Liter im Jahr 2012.
Reines Pflanzenöl bleibt dagegen noch bis Ende 2007 steuerfrei und wird dann <ab 2008 mit zehn Cent pro Liter besteuert. Auch hier steigen die Steuersätze jährlich gestaffelt bis zur Vollbesteuerung mit 45 Cent pro Liter ab 2012. In der Landwirtschaft und in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen eingesetzte reine Biokraftstoffe bleiben weiterhin steuerfrei.
Langzeitsarbeitslose müssen sich auf häufigere Kontrollen und härtere Sanktionen einstellen. Wer Arbeitslosengeld II beantragt, erhält umgehend ein Job- oder Qualifizierungsangebot. Wird es abgelehnt, werden die Leistungen um 30 Prozent für drei Monate gekürzt. Weitere Weigerungen können zur kompletten Streichung führen.
Auch dürfen die Behörden Langzeitarbeitslose regelmäßig zu Hause anrufen und Informationen verlangen. Bei eheähnlichen Gemeinschaften wird die Beweislast umgekehrt: Früher musste der Staat nachweisen, dass die Gemeinschaft vorliegt. Nun muss der Antragssteller nachweisen, dass dies nicht der Fall ist. Der Freibetrag für Erspartes wird auf 150 Euro pro Lebensjahr (max. 9750 Euro) abgesenkt, der für Altersvermögen auf 250 Euro (max. 16. 250 Euro) aufgestockt.Existenzgründer: Die bisherige Ich AG und das Überbrückungsgeld werden durch einen neuen Gründungszuschuss für Arbeitslose ersetzt. Der Zuschuss beträgt 300 Euro monatlich und wird maximal 15 Monate gezahlt. Er wird in den ersten neun Monaten zusätzlich zum Arbeitslosengeld I gezahlt. In einer zweiten Phase können die 300 Euro für sechs Monate weitergezahlt werden, dann wird aber nur noch die Pauschale für die Sozialversicherung bezahlt.
Gründer müssen die Einschätzung ihres Vorhabens von einer Handwerkskammer oder einer Bank vorlegen. Ein direkter Übergang von Beschäftigung in eine geförderte Selbstständigkeit ist nicht möglich. Empfänger von Arbeitslosengeld II sind nicht anspruchsberechtigt, sie können ein Einstiegsgeld bei den für sie zuständigen Stellen beantragen.
Kinder: Der seit dem 1. Januar 2005 bestehende Kinderzuschlag für Eltern mit geringem Einkommen wird an einigen Stellen eingeschränkt. Er wird künftig nicht mehr für die Zeit vor der Antragstellung bewilligt und nur für sechs Monate gezahlt. Ein Anspruch besteht nicht mehr für Zeiträume, in denen "zumutbare Anstrengungen" unterlassen wurden, anderweitig Einkommen für das Kind zu erzielen - zum Beispiel durch Unterhaltszahlungen.
Azubis: Zum Start des neuen Ausbildungsjahres werden Lehrstellen für fünf neue Ausbildungsberufe angeboten. Dies sind: Fachkraft für Küchen-, Möbel- und Umzugsservice, Fachangestellte für Markt- und Sozialforschung, Servicefachkraft sowie Kaufleute für Dialogmarketing und Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik. Für weitere 14 Berufe wurden die Ausbildungsgänge modernisiert. Dies gilt etwa für Immobilienkaufleute und Mediengestalter, aber auch für Ofenbauer und Tischler.
Minderheiten: Das umstrittene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll künftig Schutz vor Diskriminierungen in weiten Teilen des privaten Geschäftsleben und am Arbeitsplatz bieten. Die Neuregelung sieht vor, dass bei so genannten Massengeschäften niemand wegen des Geschlechts, Alters, der Rasse, ethnischen Herkunft, Religion, Behinderung oder sexuellen Orientierung diskriminiert werden darf. Massengeschäfte sind Verträge etwa mit Hotels, Gaststätten und Kaufhäusern. Beim Arbeitsrecht kommt noch das Merkmal Weltanschauung hinzu. Wer sich diskriminiert fühlt, kann auf Schadensersatz klagen.
Quelle: http://www.heute..de/
