Ein Arbeitgeber kann den Wunsch einer Mitarbeiterin auf Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit nicht abschlagen, weil der Arbeitsplatz wegrationalisiert wurde. Der Klage einer Frau sei auch in zweiter Instanz stattgegeben worden, teilte das Landesarbeitsgericht Hamm gestern mit. Die Klägerin war seit langem in einem Großhandel beschäftigt und wurde schwanger. Während des Mutterschutzes war ihre Stelle nicht besetzt, die Aufgaben wurden von anderen erledigt (LAG Hamm AZ: 9 Sa 1601/04)
Quelle: Ruhr Nachrichten vom 10. Juni 2006 /dpa
