Um das Kindeswohl zu fördern und die "Zweitfamilien" mit Kindern wirtschaftlich zu schützen, will die Bundesregierung das Unterhaltsrecht reformieren. Künftig haben die Unterhaltsansprüche aller Kinder Vorrang gegenüber den Ansprüchen aktueller oder früherer Partner - egal aus welcher VerbindungBundesjustizministerin Brigitte Zypries hat angekündigt, dem Bundeskabinett im April einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Die Neuregelung führt zu mehr Versorgungsgerechtigkeit und höherer Eigenverantwortung der Ehegatten nach einer Scheidung. Das Unterhaltsrecht wird transparenter und gerechter. Hintergrund: Immer mehr Ehen werden geschieden. Jede vierte Familie setzt sich heute schon aus einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder allein erziehenden Müttern oder Vätern zusammen.
Das Unterhaltsrecht muss aus diesen veränderten Bedingungen Konsequenzen ziehen. Denn Kinder sind bei einer Trennung der Eltern besonders schutzbedürftig. Deshalb sollen ihre Unterhaltsansprüche gegenüber allen anderen Unterhaltsberechtigten Vorrang genießen. Und zwar unabhängig davon, aus welcher Verbindung sie stammen.
Priorität hat das Kindeswohl
Verfügt ein Unterhaltspflichtiger nicht über genügend Einkommen, um alle bestehenden Unterhaltsansprüche zu erfüllen (so genannte Mangelfälle), gilt eine Rangfolge. In dieser Rangfolge sollen Unterhaltsansprüche von Kindern künftig an erster Stelle stehen. Bislang muss sich das unterhaltsberechtigte minderjährige Kind den ersten Rang mit geschiedenen und aktuellen Ehegatten teilen.
Damit werden insbesondere nicht verheiratete Väter und Mütter bessergestellt, die Kinder betreuen. Die Änderung des Vorrangs wird auch zu einer Reduzierung der Anzahl minderjähriger Sozialhilfeempfänger führen.
Stärkung der nachehelichen Eigenverantwortung
Weiteres Ziel der Reform ist es, die nacheheliche Eigenverantwortung zu stärken. Denn die bis heute geltende Privilegierung des geschiedenen Partners erscheint nicht mehr zeitgemäß. Den Gerichten soll es deshalb künftig ermöglicht werden, den nachehelichen Unterhaltsanspruch zeitlich zu befristen oder der Höhe nach zu begrenzen.
Dies wird wiederum jenen Zweitfamilien mit Kindern zugute kommen, die heute mit hohen Unterhaltszahlungen an den ersten Ehegatten belastet sind
Quelle: www.bundesregierung.de
Stand: 20.03.2006
