So kommen Sie nicht in Erklärungsnot
Das Mittelalter – was war das für 'ne schöne Zeit! Einheitssteuersatz von 10 Prozent (der „Zehnt“), keine komplizierten Formulare mit Bezeichnungen wie N, R oder VL.
Heute braucht man für seine Steuererklärung ein Hochschulstudium - oder wenigstens einen guten Steuerberater.
Kein Wunder, denn angeblich sind 80 Prozent der weltweiten Steuerrechtsliteratur auf deutsch. Doch mit der Steuererklärung 2005 wird endlich alles (etwas) besser. Zwar bleibt der Paragraphen-Dschungel, aber das Formular-Chaos hat ein Ende.
Die beste Nachricht gleich zu Beginn: Viele Bürger brauchen nur noch eine zweiseitige, deutlich vereinfachte Steuererklärung auszufüllen. Sie ersetzt den bisherigen vierseitigen Mantelbogen und die Anlage N. Bislang gab es diese Kurzformulare nur in einigen Bundesländern.
„Die abgespeckte Erklärung können alle nutzen, die lediglich Lohn oder Arbeitslosengeld erhalten haben und bei denen nur übliche Werbungskosten angefallen sind - zum Beispiel Fahrten zur Arbeit“, sagt Hans-Joachim Vanscheidt, Steuerexperte beim Bund der Steuerzahler in Berlin.
1. Kurzformular
Viele Bürger brauchen nur noch eine zweiseitige, deutlich vereinfachte Steuererklärung auszufüllen. Sie ersetzt den bisherigen vierseitigen Mantelbogen und die Anlage N.
Achtung: Nicht geeignet ist das Formular für Personen, die Renten- oder Mieteinnahmen hatten, Unterhalt an den Ex-Ehegatten zahlen oder ein Arbeitszimmer absetzen wollen. Weitere Ausnahmen stehen auf dem Kurzformular, das es bei den Finanzbehörden der Länder gibt - zum Beispiel zum Herunterladen im Internet – klicken Sie hier!
2. Steuern auf Renten
Neu geregelt ist seit 1. Januar 2005 die Besteuerung von Renten. „Für Rentner, die eine Steuererklärung abgeben müssen, gibt es jetzt das neue Formular R“, sagt Experte Vanscheidt. „Allerdings muß nach wie vor nicht jeder Rentner eine Steuererklärung ausfüllen.“
Dies ist nur dann der Fall, wenn die Renteneinnahmen Steuerfreibeträge überschreiten. Steuern zahlen muß nur, wer als Lediger mehr als 1575 Euro Bruttorente pro Monat bekommt (Verheiratete: 3150 Euro).
Achtung: Die Steuerfreiheit gilt nur, wenn keine weiteren Einnahmen vorhanden sind (z. B. Mieteinnahmen, Betriebsrenten, Kapitalerträge). Hat der Rentner weiteres Einkommen, hift nur eine individuelle Prüfung, ob er eine Steuererklärung abgeben muß.
3. Altersvorsorge absetzbar
Grundsätzlich können jetzt 60 Prozent der Beiträge zur Rentenversicherung steuerlich abgesetzt werden (Höchstbetrag: 12 000 Euro für Singles, 24 000 Euro bei Ehepaaren). Dieser Anteil steigt auf 100 Prozent bis 2025.
Das heißt: Wer Geld in die gesetzliche Rentenversicherung oder in bestimmte private Rentenversicherungen eingezahlt hat, kann diese Beträge steuermindernd geltendend machen. Die Beiträge werden als Sonderausgaben auf dem Mantelbogen vermerkt.
Nachteil: Dafür muß die Rente später in der Auszahlungsphase versteuert werden („nachgelagerte Besteuerung“). Ein Sonderfall ist die Riester-Rente, die zwar auch gefördert wird, für die aber das Formular Anlage AV ausgefüllt werden muß.
4. Kapitallebensversicherung
Beiträge zur Kapitallebensversicherung sind nur noch (zu 88 Prozent) absetzbar, wenn der Vertrag vor dem 31. Dezember 2004 unterzeichnet wurde. Später abgeschlossene Verträge sind nicht mehr steuerfrei.
5. Spenden
Wer für die Tsunami-Opfer gespendet hat, braucht keine Spendenquittung einzureichen (gilt für Spenden bis 30. Juni 2005). In diesem Fall reicht den Finanzämtern der entsprechende Kontoauszug oder Einzahlungsbeleg.
6. Tips
Die aufgeführten Neuerungen sind nur eine Auswahl. Weitere Infos gibt es unter www.steuerzahler.de oder www. steuerrat24.de sowie zum Thema Rentenbesteuerung unter www.deutsche-rentenversicherung-bund.de.
Quelle: BILD

