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Steuererklärung - Wo der Fiskus genau hinschaut
 
Geschrieben von sylvie am Montag, 23. Januar 2006

Verbraucherinformationen Der Fiskus weiß, dass seine Kundschaft gern mal schummelt. Deswegen prüfen die Beamten bestimmte Punkte besonders genau.

Was prüfen die 501 Finanzämter zwischen Kiel und Passau bei der Steuererklärung 2004 besonders intensiv? Steuerzahler sollten sich darauf einstellen und ihre Erklärung optimal vorbereiten. Denn wer beim Prüfungsschwerpunkt nicht negativ auffällt, hat gute Chancen, ohne weiteren Check durchzurutschen. Wer dagegen aneckt, muss mit einer umfassenden Intensivprüfung rechnen.

Jährlich neue Schwerpunkte

Die regional unterschiedlichen Prüffelder legen die Oberfinanzdirektionen jährlich neu fest. Für die Steuererklärung 2004 reicht die Bandbreite von der Entfernungspauschale über Spenden bis zum Firmenwagen. Besonders beliebt beim Fiskus sind Themen, bei denen wegen aktueller Urteile oder Gesetzesänderungen eine neue Rechtslage gilt. So stehen etwa Mietverträge mit nahen Angehörigen gleich in mehreren Finanzbezirken auf der Prüfliste.

Hohes Einkommen macht verdächtig

Je höher das Einkommen, desto wahrscheinlicher ist eine Kontrolle. Laut einer internen Dienstanweisung müssen 80 Prozent der Steuerpflichtigen mit Einkünften von mehr als 250 000 Euro mit einer Intensivprüfung rechnen. Beträgt das Einkommen weniger als 80 000 Euro, muss nur jeder Fünfzigste mit einer genauen Durchleuchtung rechnen.

Auf Umwegen profitieren

Die Beamten kennen sich aus im Umgang mit Routenplanern, deswegen fliegen Schummeleien gleich auf. Das gilt auch für die Zahl der Arbeitstage.

230 Arbeitstage winken die Finanzbeamten bei einer Fünf-Tage-Woche regelmäßig durch — 280 Tage bei einer Sechs-Tage-Woche.

Tipp: Wer mehr Arbeitstage angibt, sollte dies etwa mit Verzicht auf Urlaub oder Wochenendarbeit begründen.

Schallgrenze bei 4500 Euro Fahrtkosten

Die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstelle kontrollieren die Beamten mit diversen Routenplanern. Regelmäßig anerkannt wird nur die kürzeste Verbindung.

Tipp: Umwege muss der Fiskus akzeptieren, wenn sie verkehrsgünstiger und zeitsparender sind. Der Nachweis dürfte für Ortskundige kein Problem sein. Die Route muss der Arbeitnehmer regelmäßig nehmen.

Für jeden Entfernungskilometer erkennt der Fiskus 30 Cent an. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer mit dem Auto, Fahrrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist. Bei Fahrtkosten von mehr als 4500 Euro fordern die Beamten einen Nachweis.

Tipp: Rechnungen von Werkstätten mit Kilometerständen sowie Bahntickets vorlegen.

Fortbildung -  Der Fiskus zahlt mit

Fort- und Weiterbildungskosten müssen wichtig für die berufliche Entwicklung sein, sonst greift der Fiskus zum Rotstift.

Nach steuerzahlerfreundlichen Urteilen hat die Bundesregierung das Gesetz verschärft. So können seit dem Veranlagungsjahr 2004 Aufwendungen für ein Erststudium nicht mehr als Werbungskosten abgezogen werden.

Tipp: Bis zu 4000 Euro sind als Sonderausgaben absetzbar.

Ein Werbungskostenabzug kommt nur bei Fort- und Weiterbildungen in Betracht.
Voraussetzung: Die Maßnahme hat einen konkreten Bezug zum Job.

Tipp: Steuerzahler sollten eine schriftliche Bestätigung des Chefs beifügen, dass der Kurs oder Lehrgang wichtig für die berufliche Entwicklung ist. Absetzbar sind neben Fahrtkosten auch Aufwendungen für Unterkunft, Verpflegung, Arbeitsmittel und Kursgebühren.

Bei dem Thema Sprachreisen werden die Finanzbeamten besonders hellhörig. Grundsätzlich können Sie die Kosten eines Sprachkurses im In- und Ausland nur absetzen, wenn Sie die Sprache im Job benötigen. Private Motive dürfen keine Rolle spielen.

Tipp: Sie sollten den Sprachkurs nicht mit einem Erholungsurlaub verbinden.

Arbeitszimmer - Vorsicht, Visite!

Wer ein Arbeitszimmer bei der Steuer ansetzt, muss damit rechnen, dass Kontrolleure prüfen, ob das Büro nach Größe und Einrichtung angemessen ist.

Es kommt immer häufiger vor, dass Beamte den Raum besichtigen wollen. Sie müssen ihren Besuch aber ankündigen. Die Kontrolleure prüfen, ob das Büro nach Größe und Einrichtung angemessen und von den übrigen Räumen getrennt ist.

Tipp: Nutzen Sie die Zeit zwischen Ankündigung und Visite, um „schädliche“ Gegenstände zu beseitigen, die zur Aberkennung des steuerlichen Vorteils führen. Das sind etwa TV-Geräte, Kleidung oder Unterhaltungsliteratur.

Arbeitsmittel gesondert absetzbar

Insbesondere Steuerzahler, die zum ersten Mal Home-Office Kosten absetzen, geraten ins Visier. Das gilt auch, wenn sie statt des beschränkten Abzugs von 1250 Euro den vollen Werbungskostenabzug geltend machen. Um den vollen Abzug durchzusetzen, muss der Raum Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit sein.

Tipp: Absetzbar sind neben Raumkosten auch Aufwendungen für Einrichtung und Ausstattung wie Tapeten, Vorhänge und Lampen.

Tipp: Arbeitsmittel dürfen Arbeitnehmer gesondert und unbegrenzt absetzen. Das gilt sogar dann, wenn sie kein Heimbüro haben.

Entscheidende Voraussetzungen

Wann das Finanzamt den Werbungskostenabzug für ein Arbeitszimmer akzeptiert Höhe

Arbeitszimmer ist Mittelpunkt der gesamten berufl. Tätigkeit, es gibt keinen anderen Arbeitsplatz

voller Abzug

Es handelt sich um ein außerhäusliches Arbeitszimmer

voller Abzug

Für die Tätigkeit steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung

max. 1250 Euro

Mehr als 50% der gesamten Tätigkeit finden im Home-Office statt max. 1250 Euro


Abfindungen - Zweifacher Steuervorteil

Bei hohen Abfindungen interessieren sich die Beamten für Zahlungsnachweise und für die Verwendung der Gelder.

Der „goldene Handschlag“ bei einer Arbeitgeber-Kündigung ist zweifach begünstigt. Bis zu einem bestimmten Betrag (je nach Alter und Betriebszugehörigkeit 7200 bis 11 000 Euro) bleibt die Zahlung steuerfrei. Der Rest unterliegt einem begünstigten Satz (Fünftelregelung). Die Beamten verlangen meist den Arbeitsvertrag und einen Zahlungsnachweis.

Tipp: Abfindungen sollten in einem Einmalbetrag bezahlt werden. Ansonsten geht der Anspruch auf den ermäßigten Steuersatz verloren.

Tipp: Bei hohen Abfindungen interessieren sich die Beamten auch für die Verwendung der Gelder und die Auswirkungen auf andere Einkunftsarten wie etwa Kapitalerträge.

Angehörige - Verträge mit der Familie

Im Visier stehen neben Arbeits- und Darlehensverträgen auch Mietvereinbarungen.

Das Finanzamt akzeptiert einen Familienvertrag nur, wenn er auch unter fremden Dritten so geschlossen worden wäre.

Tipp: Aus Beweisgründen sollte der Vertrag immer schriftlich fixiert werden. Häufig prüft das Finanzamt auch, ob die Vereinbarungen umgesetzt werden.

Tipp: Barzahlungen sollten tabu sein. Steuerzahler sollten anhand von Kontoauszügen die Überweisung von Zinsen, Gehalt, Mieten inklusive Nebenkosten nachweisen können.

Eigenheimzulage - Auf Herz und Nieren geprüft

Ausbauten und Erweiterungen werden nicht mehr gefördert, entsprechend genau sieht der Fiskus hin.

Immobilienbesitzer müssen mit einem Intensiv-Check des Eigenheimzulage-Antrags rechnen — insbesondere bei Ausbauten und Erweiterungen. Nach neuem Recht werden diese nicht mehr gefördert.

Tipp: Wer mit dem Umbau eine neue, abgeschlossene Wohnung schafft, kann die Regelung umgehen. Wichtig sind eine Mindestgröße von 23 Quadratmetern, Küche, Bad und ein eigener Eingang.

Hellhörig sind die Beamten auch bei der Kinderzulage, wenn Kinder zeitweise in einer anderen Stadt leben.

Tipp: Betroffene sollten auf die Frage gefasst sein, wie oft das Kind zu Hause ist. Der Kinderbonus wird nur gewährt, wenn die Aufenthalte der Sprösslinge die Dauer üblicher Besuche überschreiten. Laut Bundesfinanzhof ist dies ab sechs Wochen der Fall.

Haushaltshilfe - Sauber und rein

Besonders interessieren sich die Sachbearbeiter für die selbstständigen Haushaltshilfen.

Steuerzahler können Kosten für angestellte und selbstständige Kräfte bis zu bestimmten Höchstbeträgen direkt von der Steuerschuld abziehen. Besonders interessieren sich die Sachbearbeiter für die selbstständigen Haushaltshilfen. Absetzbar sind Ausgaben für Tätigkeiten wie etwa Fensterputzen oder Gartenarbeit, die gewöhnlich durch Haushaltsmitglieder erledigt werden.

Tipp: Auch Schönheitsreparaturen und kleine Ausbesserungsarbeiten an der Wohnung sind begünstigt.

Akzeptiert werden nur Ausgaben für Arbeiten, die ein Fachbetrieb gegen Rechnung ausgeführt hat. Aus der Rechnung sollte die Aufteilung von Arbeits- und Materialkosten eindeutig hervorgehen. Andernfalls schätzt der Fiskus. Denn nur die Arbeitsleistung inklusive Fahrtkosten ist absetzbar. Die Beamten bestehen auf einem Zahlungsbeleg. Barzahlungen sollten daher tabu sein.

Tipp: Am besten legen Steuerzahler Überweisungsbelege und Rechnung vor.

Tipp: Anders als ursprünglich vorgesehen können Steuerzahler selbstständige und angestellte Haushaltshilfen auch gleichzeitig absetzen.

Glänzender Bonus


Art der Beschäftigung von der Steuerschuld abziehbar

Geringfügig beschäftigte Haushaltshilfe

 

10% der Kosten, max. 510 Euro

Sozialversicherungspflichtig angestellte Haushaltshilfe

12% der Kosten, max. 2400 Euro

Selbstständig tätige Haushaltshilfe (Agentur) 20% der Kosten, max. 600 Euro

Spenden - Ohne Beleg geht nichts

Der Fiskus will eine Zuwendungsbestätigung, sonst wird´s nichts mit der Anerkennung.

Die Beamten nehmen Spenden unter die Lupe. Besonders schauen sie drauf, ob eine Zuwendungsbestätigung der begünstigten Organisation vorliegt – ohne sie gewährt der Fiskus den Spendenabzug nicht.

Tipp: Bei Spenden bis zu 100 Euro genügen als Nachweis der Kontoauszug, Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg. Bei Katastrophenfällen wie dem Seebeben im Indischen Ozean akzeptiert der Fiskus den vereinfachten Nachweis ohne Begrenzung des Betrags.

Doppelter Haushalt - Lukratives Zweitdomizil

Bei Singles sind die Finanzbeamten besonders kritisch.

Seit 2003 sind Aufwendungen fürs berufliche Zweitdomizil zeitlich wieder unbeschränkt absetzbar.

Tipp: Wer den Bonus wegen Überschreitens der Zwei-Jahres-Frist nicht mehr erhalten hat, kann ihn nun wieder bekommen.

Während Verheiratete bei der Anerkennung kaum Probleme haben, sind die Beamten bei Singles kritisch. So verlangen sie den Nachweis, dass der Alleinstehende am bisherigen Wohnort Mieter oder Eigentümer einer voll eingerichteten abgeschlossenen Wohnung ist.

Tipp: Um den Vorteil nicht zu riskieren, sollte die Zweitwohnung bescheidener ausfallen als die Bleibe am Lebensmittelpunkt. Mindestens zweimal im Monat sollte zudem eine Heimreise angetreten werden. Als Nachweis akzeptieren die Beamten Benzinquittungen, Bahn- und Flugtickets.

Was absetzbar ist


Anreise, Besuch der Familie
Wochenendheimfahrten
Telefon statt Heimfahrt
Miete für Zweitdomizil
Verpflegungsmehraufwendungen
Umzug, Wohnungssuche
Einrichtungsgegenstände


Renten - Auf Raten zahlen

Die Finanzämter prüfen vor allem die Versteuerung von Rentenzahlungen bei Übertragung von Vermögen.

Übergeben Eltern eine Mietimmobilie oder ein Unternehmen gegen Rentenzahlungen an ihre Kinder, können die Begünstigten die Ausgaben als Sonderausgaben absetzen. Umgekehrt müssen die Eltern die Einnahmen versteuern. Voraussetzung: Die Rentenzahlung gilt als dauernde Last, kann also an veränderte Lebensumstände wie etwa wirtschaftliche Verhältnisse angepasst werden.

Tipp: Die vorgesehene Anpassung sollte konsequent umgesetzt werden. Ansonsten steht die Gestaltung auf dem Spiel.

Tipp: Um die Besteuerung der Eltern sicherzustellen, verschickt das Finanzamt oft Kontrollmitteilungen.

Firmenwagen - Fahrtenbuch im Visier

Selbstständige und Freiberufler mit Firmenwagen werden intensiv geprüft. Die Beamten rechnen schon mal den Benzinverbrauch nach.

Für die Besteuerung der Privatnutzung können Steuerzahler zwischen zwei Methoden wählen. Entweder sie versteuern monatlich ein Prozent des Listenpreises des Fahrzeugs, oder sie führen ein Fahrtenbuch.

Tipp: Die zweite Variante ist meist günstiger, wenn wenig Privatfahrten unternommen werden. Detaillierte Fahrtenbuch-Einträge mit Datum, Kilometerstand und Reisezweck aller Fahrten sind Pflicht.

Tipp: Die Beamten machen gern Querchecks mit sonstigen Belegen. Wer einen Bewirtungsbeleg für ein Essen mit Geschäftspartnern in München einreicht, am gleichen Tag aber im Fahrtenbuch eine Dienstfahrt nach Frankfurt angibt, fliegt auf.

Für die Berechnung der Fahrtkosten muss der Steuerzahler Tankbelege einreichen. Die Beamten sind angehalten, anhand von ADAC-Tabellen den Spritverbrauch zu kontrollieren. Wer etwa auch Benzinrechnungen von Ehefrau oder Kindern mitschickt, muss mit Nachfragen rechnen.

Ein-Prozent-Methode

Wer den Firmenwagen nur wenig privat nutzt, fährt mit der Ein-Prozent-Methode meist besser.

Beispiel


Listenpreis 40 000 Euro
1% davon x 12 Monate 4800 Euro
Steuern 2160 Euro


Fahrtenbuch-Methode

Bei mehr als Zweidrittel-Geschäftsnutzung lohnt sich in der Regel die Fahrtenbuch-Methode.

Beispiel


wenige Privatfahrten viele Privatfahrten
Gesamtkilometer p.a. 25 000 km 25 000 km
davon Privatfahrten 6250 km (25%) 20 000 km
Kfz-Kosten 12 000 Euro 12 000 Euro
zu versteuern 3000 Euro 9600 Euro
Steuern 1350 Euro 4320 Euro

Abschreibung - Richtig rechnen

Entscheidend bei der Abschreibung ist die vorgeschriebene Nutzungsdauer. Die Diskussionen werden immer wieder geführt, weil der Gesetzgeber die Zeiträume gelegentlich verändert.

Kostet ein Gegenstand mehr als 410 Euro netto, sind die Kosten nicht sofort absetzbar, sondern müssen über die geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Dabei müssen sich Steuerzahler grundsätzlich an die vorgegebenen Nutzungsdauern halten.

Tipp: Mit guten Argumenten kann ausnahmsweise schneller abgeschrieben werden — etwa bei größerem Verschleiß eines Firmenwagens wegen mehrerer Nutzer oder stärkerer Abnutzung von Möbeln wegen häufiger Umzüge.

Die Beamten achten auf die Berechnung der Abschreibung im Anschaffungsjahr. Bis 2003 galt eine Vereinfachungsregel, nach der bei Anschaffung im ersten bzw. zweiten Halbjahr stets die halbe oder die volle Jahresabschreibung geltend gemacht wurde. Ab 2004 muss monatsgenau abgeschrieben werden.

Abschreibungsdauer


Wirtschaftsgut Nutzungsdauer
Pkw 6 Jahre
Motorräder 7 Jahre
Lkw 9 Jahre
Telefone 8 Jahre
Mobilfunkgeräte 5 Jahre
Faxgeräte 6 Jahre
PC/Notebook 3 Jahre
Büromöbel 13 Jahre

Ansparabschreibung - Unternehmer-Darlehen vom Finanzamt

Ansparabschreibung - Unternehmer-Darlehen vom Finanzamt

Ansparrücklagen ab 5000 Euro stehen im Visier einiger Oberfinanzdirektionen, darunter Münster, Hamburg und Kiel. Sie müssen glaubhaft machen, dass der Kauf „voraussichtlich“ getätigt wird.

Tipp: Meist reicht es aus, den Gegenstand der Funktion nach zu benennen (Pkw) und Kosten und Kaufjahr anzugeben. Ist der Betrieb noch nicht „in Gang gesetzt“, wird eine Bestellung verlangt.

Tipp: Den Start als Unternehmer kann der Gründer mit Seminaren oder Akquisitionsgesprächen belegen. Auch die Auflösung interessiert die Beamten. Wer doch nicht kauft, muss die Rücklage nach zwei Jahren plus sechs Prozent Zinsen pro Jahr auflösen. Jungunternehmer haben fünf Jahre Zeit, Zinsen entfallen.

Kapitalerträge - Die Hälfte zählt

Die Oberfinanzirektionen Chemnitz und Düsseldorf – aber nicht nur die – nehmen die Anlage KAP genau unter die Lupe. Die Beamten prüfen, ob Dividenden aus Aktien und Fonds zu 100 Prozent in das Formular eingetragen wurden.

Zwar sind im Rahmen des Halbeinkünfteverfahrens nur 50 Prozent zu versteuern. Ein Computerprogramm halbiert die Erträge aber automatisch.

Münster führt Stichproben bei Spekulationsgewinnen (Anlage SO) durch. Hierbei gilt das Halbeinkünfteverfahren nur bei Aktien, nicht jedoch bei Fonds.

Tipp: Anleger sollten sich stets an die Erträgnisaufstellungen der Banken halten.

Vermietung & Verpachtung - Immobilienverluste auf dem Prüfstand

Genau schauen die Beamten bei Modernisierungsaufwendungen hin, vor allem dann, wenn eine Immobilie gekauft worden ist.

Wird eine Immobilie unmittelbar nach dem Kauf in einen höheren baulichen Standard versetzt, können Vermieter den Aufwand nicht sofort als Werbungskosten absetzen, sondern müssen ihn über die Nutzungsdauer verteilen. Die Prüfer gehen von einem höheren Wohnwert aus, wenn etwa exklusive Fenster, eine neue Heizung oder Sanitär- und Elektroinstallationen eingebaut werden.

Tipp: Misstrauisch werden Beamte, wenn höhere Mieten verlangt werden; sie sind oft ein Indiz für verbesserten Standard. Wer eine Immobilie im Jahr 2004 gebaut oder angeschafft hat, gerät ebenfalls ins Visier der Prüfer. Die Beamten checken, ob die gekürzten degressiven Abschreibungssätze angesetzt werden. Auch beim Disagio prüfen sie, ob die Abzugsbeschränkung von zehn auf fünf Prozent eingehalten ist.

Familienverträge

Mietverträge mit Angehörigen stehen in Rostock, Hamburg, Berlin, München und Nürnberg auf dem Prüfstand. Der Fiskus erkennt Mietverträge mit Verwandten nur an, wenn sie so ausgestaltet und durchgeführt werden wie unter Fremden üblich.

Tipp: Beamte achten streng darauf, dass auch Nebenkosten abgerechnet werden. Statt wie bisher 50 Prozent muss der Vermieter seit 2004 75 Prozent der ortsüblichen Miete verlangen, um den vollen Werbungskostenabzug zu erhalten.

Tipp: Vermieter sollten anhand von Zeitungsannoncen oder des Mietspiegels vergleichen, ob sie im Soll liegen. Beträgt das Entgelt zwischen 56 und 75 Prozent der Ortsmiete, müssen Vermieter eine positive Ertragsprognose vorlegen. Der Abzug wird gewährt, wenn zu erwarten ist, dass die Vermietung über 30 Jahre hinweg tatsächlich Gewinne abwirft. Ist der Mietzins niedriger als 56 Prozent, sind Werbungskosten nur anteilig abziehbar.

Vorsteuerabzug

In den Bezirken München und Nürnberg steht der korrekte Vorsteuerabzug auf dem Programm der Prüfer. Kauft oder baut ein Vermieter ein Haus, kann er die Vorsteuer eines teils betrieblich, teils privat genutzten Gebäudes nach vereinnahmten Mieten aufteilen, wenn dies für ihn günstiger ist. Die Beamten prüfen, ob Aufwendungen herausgerechnet werden, die auf die steuerfreie Mietwohnung entfallen. Tipp: Vermieter sollten sich für den betrieblichen Teil gesonderte Rechnungen geben lassen.

Feriendomizil

München, Nürnberg, Münster und Rostock prüfen Ferienwohnungen. Wird die Immobilie ausschließlich vermietet, geht der Fiskus von einer Einkunfterzielungsabsicht aus und gewährt den vollen Werbungskostenabzug. Wird sie teils selbst genutzt, teils vermietet, verlangt das Finanzamt eine Ertragsprognose. Ist diese positiv, sind die Werbungskosten entsprechend dem zeitlichen Anteil der Vermietung abziehbar. Ist sie negativ, unterstellt das Finanzamt Liebhaberei. Folge: Die Verluste werden nicht anerkannt.

Tipp: Da eine Schätzung über 30 Jahre viele Unwägbarkeiten enthält, wird bei den Einnahmen ein Zuschlag von zehn Prozent, bei den Kosten ein Abschlag von zehn Prozent gewährt.

Quelle: FOCUS

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