Wo es Zuschüsse und preiswerte Erholungsstätten gibtAuch Familien mit begrenztem Budget müssen nicht auf Urlaub verzichten. In zwölf der 15 Bundesländer können sie staatliche Hilfen in Anspruch nehmen, wie die Dresdner Bank in ihrem aktuellen Medien-Service berichtet. Die Hürden für einen staatlich subventionierten Urlaub liegen allerdings hoch: Die Förderung ist an zahlreiche Voraussetzungen gebunden, wie etwa die Höhe des Familieneinkommens und die Zahl der Kinder (siehe Tabelle). Einige Bundesländer beschränken die Zahlungen auch auf die Kinder. Außerdem kann der Zuschuss meist nur jedes zweite Jahr beantragt und oftmals nur in anerkannten Familienerholungsstätten eingesetzt werden. Und: Hessen, Nordrhein-Westfalen sowie Baden-Württemberg haben die Programme ganz eingestellt. In diesen Ländern geben aber immerhin noch die Kommunen Geld.
Die Zuschüsse zur Reisekasse betragen je nach Bundesland, Familiengröße und Alter der Kinder bis zu 15 Euro pro Person und Tag. Die Reisedauer muss in der Regel zwischen sieben und 21 Tagen liegen.
Grundsätzlich gilt: Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Urlaubsförderung. Ist der Fördertopf bereits leer, müssen Familien bis zum nächsten Jahr warten. Daher sollte die Förderung möglichst bereits im Frühjahr beantragt werden. Ansprechpartner sind meist gemeinnützige Organisationen wie der Paritätische Wohlfahrtsverband, die Caritas oder das Deutsche Rote Kreuz.
Einen preisgünstigen Urlaub – ob mit oder ohne Zuschuss – bieten bundesweit etwa 160 gemeinnützige Familienerholungsstätten. Diese Domizile werden von karitativen Organisationen wie der Arbeiterwohlfahrt oder den Kirchen betrieben. Sie stehen allen Familien offen, unabhängig von Einkommen und Kinderzahl. Beispiel: In der AWO-Familienferienstätte Zwiesel im Bayerischen Wald kostet eine Ferienwohnung für sechs Personen in der Hauptsaison zwischen 51 und 54 Euro pro Tag. Im Naturfreundehaus Usedom an der Ostsee fallen für eine Übernachtung inklusive Vollpension 45 Euro für Erwachsene, für Kinder und Jugendliche je nach Alter zwischen 30 und 40 Euro an.
Weitere Informationen: Einen Überblick über Fördermöglichkeiten und Familienerholungsstätten bietet die Internetseite www.familienerholung.com. Eine ausführliche Broschüre "Urlaub mit der Familie" ist beim Bestellservice der Bundesregierung (Telefon: 01888 8020200) erhältlich.
So viel gibt es für den Urlaub vom Staat dazu:
| Bundesland | max. Netto im Monat1, 2 | max. Förderung/Tag1, 3 | ||
| Baden-Württemberg | Förderung wird voraussichtlich eingestellt | |||
| Bayern | 1.146 bzw. 1.596 € | 18,40 bzw. 36,80 € | ||
| Berlin | 1.900 € | 2–40 € (zzgl. 140 € Fahrtkosten) | ||
| Brandenburg | 994–1.689 € | 20,80–30,80 € | ||
| Bremen | 2.556 € | 12–60 € | ||
| Hamburg | 2.160 € | 20 € | ||
| Hessen | Förderung eingestellt | |||
| Mecklenburg-Vorpommern | 740 € (ab 3 Kinder) | 50 € (zzgl. 100 € Fahrtkosten) | ||
| Niedersachsen | 1.416 € | 16,40 € | ||
| Nordrhein-Westfalen | Förderung eingestellt | |||
| Rheinland Pfalz | 1.048,15–1.380,49 € | 17,90 € | ||
| Saarland | 1850 € (ab 3 Kinder) | 36 € (bei 3 Kindern) | ||
| Sachsen | 1.050 € (brutto) | max. 30 € | ||
| Sachsen-Anhalt | 1.491 € | 32 € | ||
| Schleswig-Holstein | 1.080 € | 32 € (zzgl. 104 € Fahrtkosten) | ||
| Thüringen | 1.491 € | 32 € |
| 1) | 2 Erwachsene, 2 Kinder |
| 2) | Je nach Bundesland werden Leistungen wie Kinder-, Wohngeld etc. auf die Einkommensgrenze angerechnet oder nicht. |
| 3) | Die Förderung ist abhängig von der Urlaubsdauer und kann meist nur alle zwei Jahre beansprucht werden.Quelle: Dresdner Bank; Änderungen jederzeit möglich |

