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Neue Gesetze - Was sich 2006 alles ändert
 
Geschrieben von sylvie am Mittwoch, 28. Dezember 2005

Verbraucherinformationen Die Bürger müssen sich zum Jahreswechsel auf viele Gesetzesänderungen einstellen. Die wichtigsten Neuregelungen aus Verbrauchersicht...

Abfindungen

Bei Abfindungen wird der bisherige Freibetrag zwischen 7200 und 11 000 Euro abgeschafft. Bislang gilt gilt ein Freibetrag von 7200 Euro. Hat der Arbeitnehmer das 50. Lebensjahr vollendet und das Dienstverhältnis 15 Jahre bestanden, bleiben 9000 Euro steuerfrei. Hat der Arbeitnehmer das 55. Lebensjahr vollendet und das Dienstverhältnis 20 Jahre bestanden, bleiben 11 000 steuerfrei.

Abfindungen werden ab 1. Januar 2006 voll besteuert – wenige Sonderfälle ausgenommen.

Arbeitslosigkeit

Ab Februar gelten einige Änderungen für das Arbeitslosengeld. Die Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld wird bei unter 55-Jährigen auf zwölf Monate begrenzt. Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erwerben, müssen künftig auch Saisonarbeiter sowie Wehr- und Zivildienstleistende innerhalb der vergangenen zwei Jahre zwölf Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben. Zugleich sind ab Februar Wehr- und Zivildienstleistende in der Arbeitslosenversicherung versichert. Der Bestandsschutz für die Höhe des Arbeitslosengeldes bei mehrmaliger Arbeitslosigkeit wird von drei auf zwei Jahre verringert.

Arbeitslose

Die Pflicht, sich frühzeitig arbeitssuchend zu melden, gilt künftig generell drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sofern man bis dahin davon erfahren hat. Außerdem wird die bis Ende 2005 befristete 58er-Regelung für ältere Arbeitnehmer um zwei Jahre verlängert.

Eigenheimzulage

Die Eigenheimzulage wird zum 1. Januar 2006 für Neufälle abgeschafft. Anspruch auf die staatliche Förderung hat noch, wer bis zum 31. Dezember einen Bauantrag stellt oder einen Kaufvertrag abschließt.

Frühverrentung

Die Altersgrenze für vorzeitige Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit wird stufenweise vom 60. auf das 63. Lebensjahr angehoben. Die Anhebung wird zwischen 2006 und 2008 in Monatsschritten umgesetzt.

Heirats- und Geburtshilfen

Die Steuerfreiheit für die vom Arbeitgeber gewährten Heirats- und Geburtshilfen entfallen 2006. Bislang galt eine begrenzte Steuerfreiheit von 315 Euro.

Immobilien

Die Möglichkeit, eine vermietete Immobilie degressiv abzuschreiben, gilt nur noch für Altfälle. Für alle Neuabschlüsse soll ab 1. Januar 2006 nur noch eine lineare Abschreibung von zwei Prozent pro Jahr möglich sein.

Krankenversicherung

In der Kranken- und Pflegeversicherung wird die Beitragsbemessungsgrenze von 3525 Euro (42 300 Euro pro Jahr) auf 3562,50 Euro pro Monat (42 750 Euro pro Jahr) angehoben. Die Versicherungspflichtgrenze steigt von 3900 Euro pro Monat (46 800 Euro pro Jahr) auf 3937,50 Euro pro Monat (47 250 Euro pro Jahr).

Renten

Durch das Alterseinkünftegesetz beträgt der besteuerte Anteil bei Neurentnern 52 Prozent.

Rentenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten steigt auf 63 000 Euro jährlich und 5250 Euro monatlich, in der knappschaftlichen Rentenversicherung auf 77 400 Euro jährlich und 6450 Euro monatlich. Für den Osten liegen die Werte in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten bei 52 800 Euro pro Jahr und 4400 Euro pro Monat, in der knappschaftlichen Rentenversicherung bei 64 800 Euro jährlich und 5400 Euro monatlich.

Riester-Rente

Die Grundzulage steigt von 76 auf 114 Euro, die Kinderzulage von 92 Euro auf 138 Euro pro Kind. Der höchstmögliche Sonderabzug liegt bei 1575 Euro. Der Mindesteigenbeitrag steigt auf drei Prozent. Bei Neuverträgen gelten künftig für Frauen und Männer gleiche Tarife.

Steuerberater

Lässt man die Steuererklärung vom Steuerberater anfertigen, sind ab 1. Januar 2006 die beruflich bedingten Kosten (etwa Anlage N) noch absetzbar, nicht aber die privaten Kosten (etwa der Mantelbogen).

Zuschläge

Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge werden ab einem Stundenlohn von 25 Euro künftig besteuert.


Quelle: FOCUS

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