Hauptmenü

Buchtipps
Jeder Mann ist anders komisch....


Details...



Qualifizierte Teilzeitarbeit – Kennen Sie Ihre Rechte?
 
Geschrieben von sylvie am Donnerstag, 08. Dezember 2005

Was man dringend mal lesen sollte Wer an eine Reduzierung der eigenen Arbeitszeit denkt, sollte sich vorher gründlich über seine Möglichkeiten informieren.

Ein Schlagwort unserer Zeit heißt Arbeitszeitflexibilisierung. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) stellt hierfür den gesetzlichen Rahmen dar. Wer an eine Reduzierung der eigenen Arbeitszeit denkt, sollte sich vorher gründlich über seine Möglichkeiten informieren.

Das TzBfG soll Arbeitnehmern den Wechsel von der Vollzeit- in die Teilzeitbeschäftigung erleichtern. Für viele Menschen bedeutet Teilzeitarbeit eine wesentliche Voraussetzung, um überhaupt erwerbstätig sein zu können. Meist sind es familiäre Gründe wie Elternzeit oder gesundheitliche Gründe zum Beispiel bei Altersteilzeit, die ein berufliches Kürzertreten notwendig machen. Manchmal ist es auch nur der Wunsch nach mehr Freizeit.

Die unterschiedlichen Teilzeitmodelle im Überblick

Teilzeitbeschäftigung ist nicht gleich zu setzen mit herkömmlicher Halbtagsarbeit. Als teilzeitbeschäftigt gilt, wer weniger arbeitet als ein/e Kollege/Kollegin in Vollzeitstellung in einer vergleichbaren Position. Dabei kann die Regelarbeitszeit unter Umständen sogar nur zwei Stunden weniger als die Vollzeitbeschäftigung dauern. Die Modelle reichen von wenigen Arbeitsstunden, zum Beispiel im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung, bis hin zu einer nahezu vollen Beschäftigung. Die folgenden Teilzeitmodelle stehen zur Verfügung:

  • Teilzeit Classic - Die tägliche Arbeitszeit wird stundenweise reduziert.
  • Teilzeit Classic Vario - Die wöchentliche Arbeitszeit ist verteilt auf 2 bis 5 Tage.
  • Teilzeit Jobsharing - Zwei Arbeitnehmer teilen sich einen Arbeitsplatz.
  • Teilzeit Invest / Sabbatical - Gearbeitet wird Vollzeit, bezahlt wird Teilzeit. Die Differenz wird auf einem Langzeitkonto angespart und kann für eine berufliche Auszeit genutzt werden.
  • Teilzeit Team - Die persönlichen Arbeitszeiten werden im Arbeitsteam aufeinander abgestimmt.
  • Teilzeit Saison - Die Überstunden der Hochsaison werden im Winter ausgeglichen.
  • Teilzeit Home - Arbeitnehmer arbeiten zuhause in Teilzeit.

Das Recht auf Teilzeitarbeit

Der Teilzeitanspruch gilt für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis bereits länger als sechs Monate besteht. Sie müssen zudem in einem Betrieb mit mehr als 15 Arbeitnehmern beschäftigt sein. Teilzeitbeschäftigte dürfen im Hinblick auf Vergütung oder Karriere im Verhältnis nicht schlechter gestellt sein als Vollzeitbeschäftigte.

Der Arbeitnehmer muss seinen Wunsch nach Arbeitszeitverringerung, dessen Umfang und die Verteilung der Arbeitszeit drei Monate vorher (schriftlich oder mündlich) anmelden. Weitere Arbeitszeitverkürzungen können dann gegebenenfalls erst wieder zwei Jahre nach einem solchen Entscheid beantragt werden.

Für ältere Arbeitnehmer bietet das Altersteilzeitgesetz (ATG) den Rahmen für einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand. Arbeitnehmer über 55 Jahre können ihre Arbeitszeit halbieren, wobei das Nettogehalt nur auf 70 Prozent sinkt. Diese Regelung gilt für alle, die während der letzten fünf Jahre vor Beginn der Altersteilzeit mindestens drei Jahre versicherungspflichtig vollzeit- oder teilzeitbeschäftigt waren.

Der Arbeitgeber muss einem Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit zustimmen, wenn dem keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Hierunter fallen zum Beispiel die Beeinträchtigung von Geschäftsabläufen oder damit verbundene Kosten. Er sollte seine Entscheidung spätestens vier Wochen vor dem Beginn der Teilzeitbeschäftigung schriftlich mitteilen, ansonsten gilt die Arbeitszeit laut Antrag. Verweigert ein Mitarbeiter den Wechsel von einem Vollzeit- in ein Teilzeitarbeitsverhältnis oder umgekehrt, darf ihm der Arbeitgeber nicht kündigen.

Die Nachteile von Teilzeitarbeit

Wer weniger arbeitet bezieht eine geringere Vergütung und hat geringere Ansprüche in der Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Auch die Karriereleiter lässt sich mit mehr Freizeit „auf dem Buckel“ nicht gerade leichter erklimmen. Teilzeitbeschäftigte klagen mitunter darüber, dass ihnen der Zugang zu Weiterbildungsmaßnahmen erschwert wird. Problematisch kann es zudem werden, wenn die Bindung zum Unternehmen verloren geht, weil Informationsfluss und Kommunikation gestört sind, wenn beispielsweise zuhause gearbeitet wird. Sogar vor einem Absprechen fachlicher Kompetenzen, der Unterstellung von Faulheit und Drückebergerei oder auch nur schlichtem Neid der Kollegen/innen sind Teilzeitkräfte nicht völlig sicher.

Quelle: GMX

Login
Benutzername:

Passwort:



Einstellungen



Artikel Bewertung
Ergebnis: 0
Stimmen: 0

Bitte nimm Dir die Zeit und bewerte diesen Artikel:
Excellent
Sehr gut
Gut
Okay
Schlecht


Verwandte Links

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema Was man dringend mal lesen sollte:


die letzten 5 Artikel

Artikel-Archiv

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © 2003 - 2008 by Alleinerziehend.info