Gegner stellten in Düsseldorf Rechtsgutachten vor
Ab Herbst 2006 sollen alle Studenten in NRW Studiengebühren zahlen. So sieht es ein Gesetzesentwurf der schwarz-gelben Landesregierung vor. Studiengebühren-Gegner halten das Papier für verfassungswidrig. Sie stellten am Dienstag (29.11.05) in Düsseldorf ein Rechtsgutachten vor.
In seinem Gutachten spart der Münsteraner Verwaltungsjurist Wilhelm Achelpoehler nicht mit Kritik an den schwarz-gelben Gesetzesplänen. Mit der Studiengebühr werde gegen den Vertrauensschutz der bereits eingeschriebenen Studenten verstoßen, ist dort zu lesen. Begründung: In dem Studienkonten-Gesetz habe die rot-grüne Vorgängerregierung den Studenten ausdrücklich garantiert, dass sie ihr Studium ohne Gebühren beenden könnten. Viele Studenten hätten sich darauf verlassen, so Achelpoehler, und sich bewusst für eine Universität in NRW entschieden. "Wenn sie dann in ihren Abschlussprüfungen stecken und nicht mehr wechseln können, werden sie voll von den Studiengebühren getroffen. Das ist so, als ob ich einen Katalysator kaufe, weil mir fünf Jahre Steuerfreiheit versprochen wurde, und ein halbes Jahr später schafft der Gesetzgeber diese Regelung ab."
Keine wirklich freie Wahl
Kritisch wird in dem Gutachten auch die NRW spezifische Regelung bewertet, es den Hochschulen zu überlassen, ob und in welcher Höhe sie Studiengebühren einführen. "Wenn einige Studenten künftig zahlen müssen und andere kostenlos studieren dürfen, ist das nicht mit dem Grundgesetz und dem Grundsatz der Gleichbehandlung vereinbar", meinte Achelpoehler. Zudem könnten viele Studenten wegen eines flächendeckenden Numerus Clausus auf viele Fächer ihren Studienplatz nicht wirklich frei wählen. Somit sei die politisch gewollte Nachfragementalität hinfällig. "Sind Studenten unzufrieden, können sie zum Beispiel nicht in Kundenmanier drohen, einfach die Uni zu wechseln."
Ausländer und Frauen benachteiligt
Das Aktionsbündnis sieht zudem ausländische Studierende diskriminiert. Wissenschaftsminister Andreas Pinkwart hatte betont, das geplante Gesetz sei sozialverträglich, weil jeder Studierende ein zinsgünstiges Darlehen beanspruchen kann. Einen Studienkredit dürfen in Nordrhein-Westfalen aber nur Studenten mit Anspruch auf Bafög bekommen. Studenten aus der Europäischen Union haben diesen Anspruch aber nur, wenn sie in Deutschland schon einmal gearbeitet haben. Alle anderen gehen leer aus. "Das verstößt ganz klar gegen EU-Recht, wonach keiner wegen seiner Staatsangehörigkeit benachteiligt werden darf", so Verwaltungsrechtler Achelpoehler. Eine ähnliche Kreditregelung für Großbritannien habe der EU-Gerichtshof für rechtswidrig erklärt. Auch Frauen haben laut Gutachten durch den Gesetzesentwurf Nachteile zu befürchten. Eine australische Studie habe gezeigt, dass sie 17 Jahre länger als Männer bräuchten, um ihre Studienkredite zurückzahlen.
Aktionsbündnis droht mit Musterklagen
Für den Fall, dass die schwarz-gelbe Landesregierung die Ergebnisse des Gutachtens nicht berücksichtigt und ihren Gesetzesentwurf nicht zurückzieht, will das Aktionsbündnis Studierende ermuntern, Musterklagen zu führen. Das kündigte Geschäftsführer Jochen Dahm an. Auch die SPD-Opposition forderte Pinkwart auf, seine Novelle wegen "massiver handwerklicher und juristischer Fehler" zurückzuziehen. Pinkwart wiederum erklärte, sein Ministerium teile die verfassungsrechtlichen Bedenken nicht. Es habe die angesprochenen Fragen ebenfalls geprüft und duch juristische Gutachten abgesichert. "Das NRW-Studienbeitragsmodell wird sich als gerichtsfest erweisen."
Quelle: WDR
