Verfassungsgericht
Deutschlands
höchste Richter versuchen eine Grauzone auszumisten, in der die Polizei
ohne große Kontrolle auf Handy-Verbindungsdaten und E-Mails
zurückgreift.
Eine Heidelberger Ermittlungsrichterin muss vor dem
Bundesverfassungsgericht um ihre Berufsehre kämpfen. Nicole Bargatzky
hatte 2002 das „Heidelberger Terrorpärchen“ nach deren Festnahme
vernommen. Seit Wochen waren Bundeskriminalamt, US-Sicherheitsbehörden
und die örtliche Polizei hinter den beiden her, weil sie – so eine
zweifelhafte Zeugin – Anschläge auf US-Einrichtungen oder die
Heidelberger Innenstadt geplant hätten. Bei einer Hausdurchsuchung kam
Sprengmaterial und ein Osama bin Laden–Poster zu Tage.
Anschlagsvorbereitungen konnten den beiden aber nicht nachgewiesen
werden. Stunden nach der ersten Vernehmung erfuhr die Presse von der
Festnahme. Die Suche nach dem Leck begann: Der Verdacht fiel auf die
Richterin, weil sie den Redakteur eines Nachrichtenmagazins gut kannte.
Eine Frage der Ehre
Die
Staatsanwaltschaft ließ nicht locker: Fast fünf Monate nach der
Vernehmung ließ sie Wohnung und Dienstzimmer der Richterin durchsuchen
und beschlagnahmte ihre Computer und die Einzelverbindungsnachweise
ihres Mobiltelefons. Das Amtsgericht hatte einen solchen Schritt
abgelehnt, die Zahl möglicher Informanten sei zu groß. Das Landgericht
aber wollte nicht einmal auf Intervention der Karlsruher Robenträger
den Durchsuchungsbeschluss zurücknehmen. Für Nicole Bargatzky die
entscheidende Frage: Sie will sich nicht damit zufrieden geben, dass
das Verfahren gegen sie eingestellt wurde, weil die Staatsanwälte
nichts Belastendes fanden. Der Eintrag in die Personalakte schmerzt sie.
Neue Grenzen für die Polizei
Die
Konsequenzen aus dem Fall der Ermittlungsrichterin, der diesen Mittwoch
in Karlsruhe verhandelt wurde, könnte die Methoden der Polizei spürbar
beschränken – das jedenfalls war die Befürchtung der Kriminalbeamten
und Staatsanwälte, die gehört wurden. Das Abhören von Telefonen ist nur
bei bestimmten Delikten und nach Genehmigung durch einen Richter
erlaubt. Bei Handy-Verbindungsdaten oder E-Mails dagegen, wie sie bei
der Richterin erhoben wurden, bewegten sich die Ermittler bisher in
einer Grauzone: Wer mit wem wann telefoniert hatte, erheben sie auch
ohne richterliche Kontrolle, wenn dies ohne Hausdurchsuchung geht.
Chinesische Mitfahrbörse
Ein
Handy sehe er weniger als Instrument zum Telefonieren, sondern als
„Datenträger“, der viel über seinen Benutzer preisgebe, erklärte ein
Beamter des Bundeskriminalamts in Karlsruhe. Uwe Schlosser, leitender
Oberstaatsanwalt, berichtete von einem tschechischen Autofahrer, der
mit vier Chinesen an Bord in Ellwangen (Baden-Württemberg) ins
Polizeinetz geriet. Er suche Arbeit, behauptete er, die Mitfahrer habe
er unterwegs einsteigen lassen. Er könne sie zwar nicht verstehen, sie
hätten aber in die Richtung gedeutet, in der er unterwegs sei. Nach dem
Auslesen der SMS-Nachrichten auf seinem Telefon erwies sich diese
Version als platte Lüge: Der Tscheche hatte von Schleusern detaillierte
Anweisungen zur Fahrstrecke und zur Übergabe erhalten.
Erinnerungsfoto mit Diebesbeute
Bei
der Kinderpornographie haben e-mails mit Foto-Anhängen und
Internetbörsen die Sexbilder auf Papier abgelöst. Schlosser schätzte,
dass Baden-Württemberg-weit 4500 Verfahren pro Jahr gegen Kinderpornos
betroffen wären, sollten die Verfassungsrichter den Zugriff auf die
Verbindungsdaten einschränken. Ähnliches gelte für den Missbrauch von
Online-Banking, wenn Passwörter und Transaktionsnummern ausgeforscht
würden. Das Geld werde oft über deutsche Mittler ins Ausland
überwiesen. Mit den Verbindungsdaten lasse sich leichter feststellen,
ob der deutsche Mittler gutgläubig oder als eingeweihter Mittäter aktiv
geworden sei. Selbst bei Diebstählen könne das Fotohandy überführen,
wenn der Täter so naiv sei, sich stolz mit der Beute ablichten zu
lassen, erzählte Schlosser aus dem Alltag der Staatsanwaltschaft.
Dauerhafte Löschung von SMS?
Bundesjustizministerin
Brigitte Zypries (SPD) würde die Informationen gerne den Fahndern
freigeben, sobald sie beim Adressaten angekommen seien. Früher sei es
einfach gewesen, da habe ein Gespräch mit dem Auflegen des Hörers
geendet. Heute hinterlässt jeder Kontakt Spuren im Gerät. Selbst Daten,
die als gelöscht gekennzeichnet würden, ließen sich durch
Spezialprogramme wieder herstellen, sagte ein Sachverständiger vor dem
Bundesverfassungsgericht aus. Der BKA-Experte widersprach: Gelöschte
Listen über gewählte Nummern, eingegangene oder verpasste Anrufe „kann
ich nicht mehr wieder herstellen.“ Auch bei Mobiltelefonen, die nicht
älter als drei Jahre seien, ließen sich einmal gelöschte
SMS-Nachrichten nicht mehr sichtbar machen.
Jetzt müssen die
acht Richter des Zweiten Senats entscheiden, wie viel Schutz sie den
Bürgern bei der elektronischen Kommunikation zubilligen. Dabei könnte
auch die Frage interessant werden, wie sehr sich der einzelne mit den
Funktionen seines Geräts selber auskennt oder er Schutz durch den Staat
bedarf. Ist also, wie Ulrich Stephan vom Justizministerium
Baden-Württemberg fragte, „die Lektüre der schlecht aus dem Koreanisch
übersetzten Bedienungsanleitung zumutbar?“
Quelle: Focus
