Was kosten mich unter dem Strich die Pläne der großen Koalition? DerBund der Steuerzahler hat nachgerechnet. Das Ergebnis ist erschreckend.
Was bleibt übrig?
Hamburg - Die Gewerkschaften
scharren bereits mit den Füßen. Sollte die Mehrwertsteuererhöhung im
Jahr 2007 die Preise in die Höhe treiben, werden sie höhere Löhne
fordern. Prompt warnen Wirtschaftsforscher und Industrieverbände vor
einem "Teufelskreis". Höhere Löhne schadeten dem Arbeitsmarkt. Ohnehin
werde durch die um 2 Prozentpunkte niedrigere Arbeitslosenversicherung
die Mehrwertsteuererhöhung ausgeglichen, selbst wenn gleichzeitig die
Rentenversicherung wie geplant um 0,4 Prozentpunkte steige, behauptet
jedenfalls der Arbeitgeberverband Gesamtmetall.
Wie bitte? Der
Staat spart und kürzt, und unter dem Strich soll mehr übrig bleiben?
Grob gerechnet ja, behauptet das arbeitgebernahe Institut der deutschen
Wirtschaft (IW). So blieben etwa dem verheirateten Arbeitnehmer mit
einem Kind und 29.000 Euro Jahreseinkommen monatlich 49 Euro mehr. Der
verheiratete Alleinverdiener mit zwei Kindern und 60.000 Euro
Jahreseinkommen werde gar um 144 Euro entlastet, die ledige Sekretärin
oder Sachbearbeiterin mit rund 32.000 Euro Jahreseinkommen immerhin
noch um 126 Euro.
Wundersame Vermehrung des Netto
Die
wundersame Vermehrung des Netto erklärt sich zum einen mit einer
effektiven Besserstellung des Arbeitnehmers beim Brutto - nämlich um
0,8 Prozentpunkte: Da sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer bekanntlich die
Sozialversicherungsbeiträge hälftig teilen, können die Beschäftigten
einen Prozentpunkt weniger Beitrag zur Arbeitslosenversicherung auf der
Habenseite verbuchen und 0,2 Prozentpunkte mehr Beitrag zur
Rentenversicherung auf der Sollseite. Zum anderen bleiben viele Artikel
des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel und gut vier Dutzend weitere
Produktgruppen von der höheren Mehrwertsteuer verschont. Für sie gilt
weiter der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent.
Keine Kompensation für Beamte, Rentner und andere
Unter
dem Strich wirkten sich nach Modellrechnungen des IW die niedrigeren
Lohnnebenkosten damit stärker aus als zu erwartende Mehrausgaben durch
die Mehrwertsteuer.
Es bleibt allerdings der Einwand, dass die
individuelle Konsumquote - also das, was der Einzelne von seinem
Einkommen für Konsum ausgibt - deutlich von den Konsumquoten des
Statistischen Bundesamtes abweichen kann. Auf Rentner, Beamte,
Studenten oder Selbstständige ist diese Rechnung ohnehin nicht
anzuwenden. Die Mehrwertsteuererhöhung trifft sie mit voller Wucht.
Kompensation Fehlanzeige, denn sie zahlen keine Beiträge zur
Arbeitslosenversicherung.
"Spürbare Mehrbelastungen unter dem Strich"
Daher
macht der Bund der Steuerzahler (BdSt) eine ganz andere Rechnung auf.
Zwar sieht auch BdSt-Chef Karl Heinz Däke, dass die große Koalition
steuerliche Erleichterungen plant und der Arbeitnehmer bei der
Arbeitslosenversicherung entlastet werden soll. Bei der Mehrzahl der
Bürger bliebe aber durch den geplanten Abbau oder die Streichung
zahlreicher Steuersubventionen (zum Beispiel Pendlerpauschale und
Sparerfreibetrag) letztlich weniger im Geldbeutel übrig.
"Unter
dem Strich werden die Koalitionspläne für viele Steuer- und
Beitragszahler zu spürbaren Mehrbelastungen führen", schreibt der
Steuerzahlerbund auf seiner Internetseite und liefert dort gleich
Rechenbeispiele mit.
Allein die gestrichene Entfernungspauschale
für die ersten 20 Kilometer für Fahrten zwischen Wohnung und
Arbeitsstätte werde sich für zahlreiche Privathaushalte "heftig"
auswirken. Wer an 220 Arbeitstagen im Jahr genau 20 Kilometer zur
Arbeit fährt, kann bislang 1320 Euro Fahrtkosten geltend machen.
Künftig sind dies null Euro. Millionen von Privathaushalten werde auf
diesem Weg der steuerliche Abzug von Fahrtkosten zur Arbeit schlicht
versagt. Diese Regelung sei unplausibel und nicht hinnehmbar, wettert
Däke.
Für den Ledigen mit einem Jahreseinkommen von 26.000 Euro
ergibt sich laut BdSt allein durch die gestrichene Entfernungspauschale
damit eine steuerliche Mehrbelastung von 396 Euro; verdient er 48.000
Euro, beläuft sich die Mehrbelastung auf 528 Euro im Jahr. Besonders
bitter dürfte vor allem Geringverdiener die gestrichene Pauschale
aufstoßen, denn sie werden überproportional stark belastet: Der Ledige
mit 15.000 Euro Jahreseinkommen muss laut BdSt eine steuerliche
Mehrbelastung von 330 Euro hinnehmen.
An Sparen und
Rücklagenbildung ist dann zumindest in den unteren Gehaltsregionen kaum
noch zu denken. Wer es trotzdem versucht, sieht sich nach Plänen der
großen Koalition einem drastisch zusammengestrichenen Sparerfreibetrag
gegenüber. Für Ledige reduziert er sich von 1370 Euro auf 750 Euro, bei
Verheirateten von 2740 auf 1500 Euro im Jahr. Zinserträge, die über
diese Grenzen hinausgehen, werden voll mit dem persönlichen
Einkommensteuersatz versteuert.
Beispielrechnungen für Privathaushalte
Wie
könnte nun eine mögliche Gesamtrechnung für einen privaten Haushalt
aussehen? Dazu im Folgenden zwei Modellrechnungen des
Steuerzahlerbundes. Sie berücksichtigen allerdings nicht die
Auswirkungen der steigenden Mehrwertsteuer! Um genauer festzuhalten,
was am Ende im Portemonnaie übrig bleibt, müssten die erhöhten
Belastungen durch die steigende Verbrauchsteuer noch hinzugerechnet
werden.
Beispiel 1: Der Ledige mit einem Jahreseinkommen von
32.000 Euro verfügt zusätzlich über 1000 Euro Zinseinkünfte im Jahr. Er
fährt jeden Tag mit dem Auto 15 Kilometer zur Arbeit. Bislang kann er
Fahrtkosten von 990 Euro steuerlich geltend machen, sowie sein
Arbeitszimmer mit 1250 Euro und Steuerberaterkosten von 200 Euro. Diese
Werbungskostenbeträge fallen künftig weg, was indes unter Experten
verfassungsrechtlich noch umstritten ist.
Sein zu versteuerndes
Einkommen würde sich durch die Reformpläne um mehr als 2000 Euro auf
29.043 Euro erhöhen und seine Belastung um insgesamt 681 Euro steigen.
In diesem Betrag eingerechnet sind 36 Euro mehr Solidaritätszuschlag -
der "Soli" klettert mit dem zu versteuernden Einkommen. Der
Mehrbelastung von 681 Euro steht lediglich eine Entlastung bei den
Sozialabgaben von 256 Euro gegenüber.
Beispiel 2: Ein verheirateter Alleinverdiener erzielt ein
Jahreseinkommen von 48.000 Euro und zusätzlich 2000 Euro Zinseinkommen.
Hier beläuft sich die Mehrbelastung sogar auf 840 Euro. Auch bei ihm
fallen Arbeitszimmer (1250 Euro) und Steuerberatungskosten (200 Euro)
künftig weg. Die steuerlich anrechenbaren Kosten für Fahrten zwischen
Wohnung und Arbeitsstätte (40 Kilometer) werden sich künftig auf 1320
Euro halbieren. Der Mehrbelastung von 840 Euro steht eine Entlastung
bei den Sozialabgaben von 384 Euro gegenüber.
Damoklesschwert Krankenkasse und Pflegeversicherung
Dies
sind wohlgemerkt nur Rechenbeispiele, in anderen Konstellationen mag
das Ergebnis anders ausfallen - deutlich schlechter etwa für bauwillige
Familien, denen künftig die Eigenheimzulage fehlen wird. Die auf den
vielfältigen Steuersubventionsabbau erweiterte Betrachtung macht aber
gleichwohl Sinn und stützt die These, dass die Vorhaben der großen
Koalition große Teile der Bevölkerung eher mehr belasten als entlasten
werden.
Ganz anders müssen die privaten Haushalte womöglich
rechnen, wenn sich Union und SPD im kommenden Jahr auf eine
grundlegende Reform der Krankenkassenfinanzierung einigen. Beobachter
schließen nicht aus, dass die Beiträge zur gesetzlichen
Krankenversicherung deutlich steigen werden, sollte der staatliche
Zuschuss bis 2008 wie geplant auf Null sinken. Höhere Beiträge drohen
auch in der Pflegeversicherung.
Man darf gespannt sein, ob die
Gewerkschaften auch diese Aspekte bei kommenden Tarifverhandlungen
berücksichtigen werden. Am Donnerstag hat der Deutsche
Gewerkschaftsbund (DGB) jedenfalls schon mal Front gemacht - gegen die
"finanzpolitische Wilderei" bei Kranken- und Rentenkassen.
Quelle: gmx
