Wer seine Lohnsteuerkarte für das kommende Jahr im Briefkasten
findet, sollte unbedingt die Eintragungen auf der Karte überprüfen.
Dies betont Oberbürgermeister Claus Kaminsky, der gleichzeitig alleinerziehende Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer an die neuen Voraussetzungen für die Gewährung der
Steuerklasse Zwei erinnert. Außerdem hat er noch eine Bitte: Wer die
Lohnsteuerkarte nicht benötigt, sollte diese unbedingt an den
Stadtladen oder die Stadtteilläden zurückgeben.
Dabei geht es ihm um die zweitgrößte Einnahmequelle der
Stadt: ihren Anteil an der Einkommenssteuer. Alle von Arbeitgeberinnen
und Arbeitgebern ausgefüllten und zurückgegebenen Lohnsteuerkarten
fließen in die Berechnung des städtischen Anteils ein, dass heißt: je
mehr Lohnsteuerkarten zurückgegeben werden, um so höher die Einnahmen
der Stadt.
In den nächsten Tagen werden die Lohnsteuerkarten für
das Jahr 2006 verschickt. Die Lohnsteuerkarten für 2006 sind gelb. Die
Zustellung durch die Post wird Zug um Zug erfolgen und spätestens am
31. Oktober abgeschlossen sein. Aus postalischen Gründen können
Lohnsteuerkarten für einen Haushalt an verschiedenen Tagen zugestellt
werden. Fehlende Lohnsteuerkarten sollten daher nicht vor dem 15.
November reklamiert werden.
Das Team des Stadtladens weist darauf
hin, dass Lohnsteuerkarten für betreute Personen von diesem allgemeinen
Versand ausgeschlossen sind. In Fällen, in denen eine Betreuerin oder
ein Betreuer durch Vorlage der Bestallungsurkunde nachweist, dass die
Entgegennahme und das Öffnen der Post für einen bestimmten Betreuten
zum Aufgabenkreis gehört, wird dem Betreuer oder der Betreuerin die
Lohnsteuerkarte gesondert übersandt.
Zugestellt werden die
Lohnsteuerkarten allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die am
Stichtag 20. September 2005 mit ihrer Hauptwohnung in Hanau gemeldet
waren. Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen ihre
Lohnsteuerkarte ihrem Arbeitgeber möglichst bald, spätestens aber zu
Beginn des Kalenderjahres 2006, vorlegen.
OB Kaminsky empfiehlt
den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, alle Eintragungen auf der
neuen Lohnsteuerkarte zu überprüfen und erforderlichenfalls berichtigen
zu lassen, bevor die Lohnsteuerkarte dem Arbeitgeber ausgehändigt wird.
Wird die Lohnsteuerkarte dem Arbeitgeber nicht rechtzeitig vorgelegt,
muss mit einem Steuerabzug gerechnet werden.
Wichtig ist, dass
das Geburtsdatum, die Steuerklasse, die Religionszugehörigkeit, die
Zahl der Kinderfreibeträge für Kinder unter 18 Jahren und die
Pauschbeträge für Behinderte und Hinterbliebene richtig eingetragen
sind. Bei einem Wohnungswechsel braucht die Anschrifta auf der
Lohnsteuerkarte nicht geändert werden.
Eine Ausnahme stellen
folgende Eintragungen dar: Kinder über 18 Jahre, die zur Schule gehen,
eine Ausbildung machen oder studieren; behinderte Kinder; Pflegekinder;
Änderungen oder Neueintragungen der Pauschbeträge für Behinderte und
Hinterbliebene. Für diese Eintragungen ist ausschließlich das Finanzamt
Hanau (Behördenhaus am Freiheitsplatz) zuständig.
Insbesondere
alleinerziehende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten den
Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2006 besondere Beachtung schenken.
Denn seit 2004 gelten geänderte Voraussetzungen für die Gewährung der
Steuerklasse II. Voraussetzung für die Gewährung der Steuerklasse II
ist, dass die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer alleinerziehend ist
und zum Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das Kindergeld gezahlt
wird – unabhängig davon, ob es sich um ein minderjähriges oder
volljähriges Kind handelt. Arbeitnehmer, die in einer eheähnlichen
Lebensgemeinschaft, in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben
oder eine Haushaltsgemeinschaft - dass heisst das gemeinsame
Wirtschaften in einer gemeinsamen Wohnung - mit einer anderen
volljährigen Person bilden, können die Steuerklasse II dagegen nicht erhalten.
Sollten
betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach der neuen
Gesetzesfassung die Voraussetzungen für die Gewährung der Steuerklasse
II erfüllen, können die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte geändert
werden, sobald die Lohnsteuerkarte 2006 zugestellt ist. Hierzu haben
die betroffenen Personen eine entsprechende Erklärung über ihr
Wohnverhältnis gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Stadtladens abzugeben.
Betroffene Arbeitnehmerinnen oder
Arbeitnehmer, welche die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag für
Alleinerziehende nicht oder nicht mehr erfüllen, sind verpflichtet, die
Eintragungen auf ihrer Lohnsteuerkarte ändern zu lassen.
Die
Abgabe der Erklärung sowie erforderliche Änderungen der Lohnsteuerkarte
2006 können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Hanauer Stadtgebiet
im Stadtladen im Rathausfoyer montags, dienstags und donnerstags von
8:30 bis 18 Uhr, mittwochs von 7 bis 19 Uhr, freitags von 8:30 bis 13
Uhr sowie samstags von 9 bis 12 Uhr, vornehmen. Die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter geben unter der Rufnummer 2 95-8135 gerne weitere
Auskünfte. Auskünfte gibt es natürlich auch in den Stadtteilläden
Großauheim, Steinheim, Mittelbuchen, Wolfgang oder Klein-Auheim oder
per E-Mail: stadtladen@hanau.de.
Quelle: www.hanau-online.de Stand: 19.10.2005
