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Mehr arbeiten, um den Unterhalt zu sichern
 
Geschrieben von cmag16 am Freitag, 30. September 2005

Wissenswertes das AEs betrifft

Mehr arbeiten, um den Unterhalt zu sichern


Wer Unterhalt zahlen musste, konnte sich bisher auf seinen Hauptjob beschränken, um das Geld zu verdienen. Das ändert sich aber jetzt: Man muss einen zusätzlichen Nebenjob annehmen und kann sich nicht einmal mehr darauf berufen, der Arbeitsvertrag verbiete eine Nebentätigkeit.


OLG Dresden: 21 UF 22/05


Fazit:


Da die Belange der Familie wichtiger sind als die der Firma, muss der Chef bei Unterhaltspflichten sogar die Nebentätigkeit gestatten.


Quelle: tv14 No. 18 (3.-16. September 2005)


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