Mehr arbeiten, um den Unterhalt zu sichern
Wer Unterhalt zahlen musste, konnte sich bisher auf seinen Hauptjob beschränken, um das Geld zu verdienen. Das ändert sich aber jetzt: Man muss einen zusätzlichen Nebenjob annehmen und kann sich nicht einmal mehr darauf berufen, der Arbeitsvertrag verbiete eine Nebentätigkeit.
OLG Dresden: 21 UF 22/05
Fazit:
Da die Belange der Familie wichtiger sind als die der Firma, muss der Chef bei Unterhaltspflichten sogar die Nebentätigkeit gestatten.
Quelle: tv14 No. 18 (3.-16. September 2005)
