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Die Erziehungskatastrophe. Kinder brauchen starke Eltern


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Kinder aus dem Armutsrisiko holen
 
Geschrieben von onedaydie am Samstag, 27. August 2005

Nachrichten und Aktuelles

Pressemitteilung
Fr 26.08.2005

Bundesministerin Renate Schmidt legt Zahlen zu Kinderzuschlag vor

Der Kinderzuschlag ist eine Hilfe gegen die Armutsrisiken von Kindern, um sie vor dem Bezug von Arbeitslosengeld II zu bewahren. Neue Zahlen zeigen: Der Zuschlag wirkt. Die beziehenden Familien sind zufrieden und bestätigen eine deutliche Verbesserung ihrer finanziellen Situation. "Ich werde den Kinderzuschlag weiterentwickeln, damit wir noch mehr Kinder erreichen", erklärte die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Renate Schmidt.


Seit Jahresbeginn konnten durch den Kinderzuschlag bereits 85.000 Kinder aus dem Arbeitslosengeld II-Bezug herausgeholt werden. 90 Prozent der Eltern, die Kinderzuschlag erhalten, sind mit der Leistung zufrieden oder sogar sehr zufrieden. Dies ergab die wissenschaftliche Begleitforschung zum Kinderzuschlag, die das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beim Sozialforschungsinstitutes forsa in Auftrag gegeben hat. Der Kinderzuschlag ist eine neue familienpolitische Leistung von 140 Euro monatlich, die es seit 1. Januar 2005 gibt. Ziel des Kinderzuschlags ist es, die wirtschaftliche Selbständigkeit von Familien zu stärken. Die forsa-Daten belegen, dass dieses Ziel mit dem Kinderzuschlag erreicht wird.

Zentrale Ergebnisse der Begleitforschung zum Kinderzuschlag:

  • 85.000 Kinder weniger sind ALG II-Empfänger
    85.000 Kinder werden schon jetzt aus dem ALG II-Bezug geholt. Gleichzeitig liegen noch zahlreiche Anträge vor, deren Bearbeitung beschleunigt erfolgen soll. Das Ziel, 150.000 Kinder und ihre Familien bis Jahresende aus dem Arbeitslosengeld II-Bezug zu holen, wird erreicht.
  • 90 Prozent der Bezieher sind zufrieden
    Die Bezieher des Kinderzuschlags sind mit der Leistung zufrieden (90 Prozent), davon sogar 32 Prozent sehr zufrieden. Über die Hälfte der Empfänger würde bei einer freien Wahl zwischen Kinderzuschlag und Arbeitslosengeld II den Kinderzuschlag bevorzugen, da sie nicht von staatlichen Leistungen abhängig sein wollen. Über ein Drittel der Kinderzuschlagsempfänger und sogar ein knappes Drittel derer, deren Antrag abgelehnt wurde, würden sich für den Kinderzuschlag sogar dann entscheiden, wenn dies etwas weniger Geld bedeuten würde als Arbeitslosengeld II.
  • Kinderzuschlag verbessert Einkommen
    Mit dem Kinderzuschlag verbessert sich die Einkommenssituation der Familien. Vor allem bei höherer Kinderzahl von drei und mehr Kindern macht sich dies deutlicher bemerkbar. Der Kinderzuschlag ist von seiner Konzeption her in erster Linie ein Angebot für Erwerbstätige. Er unterstützt die Erwerbstätigkeit der Eltern, statt sie zu unterbinden. Von den Antragstellern mit Partnern ist fast in 90 Prozent der Fälle mindestens eine Person erwerbstätig. Bei Alleinerziehenden sind 47 Prozent voll und 27 Prozent in Teilzeit beschäftigt.
  • Kinderzuschlag mindert nicht die Bereitschaft zur Erwerbstätigkeit
    Die Mehrheit der Befragten (70 Prozent), die nicht oder nur teilweise erwerbstätig sind, wünschen sich eine (erhöhte) Erwerbstätigkeit. Verantwortlich hierfür dürfte sein, dass (zusätzliches) Einkommen aus Erwerbstätigkeit nur zum Teil auf den Kinderzuschlag angerechnet wird: drei von zehn Euro verbleiben in der Familie.
  • Fehlende Kinderbetreuung steht gegen die Ausweitung der Erwerbstätigkeit
    Ein gravierendes Hindernis für (vermehrte) Erwerbstätigkeit sehen über 40 Prozent in fehlenden Kinderbetreuungsmöglichkeiten. Bei Familien mit 3 oder mehr minderjährigen Kindern sind dies sogar 50 Prozent.
  • Informationsdefizit ist Herausforderung
    Es besteht Bedarf für verstärkte Informationen über Leistungen, die Familien zustehen. Den eigenen Kenntnisstand über Leistungen für Familien schätzen ca. 70 Prozent der Befragten als nicht so gut ein. 5 Prozent der befragten Antragsteller mit einer Ablehnung des Kinderzuschlags war nicht bewusst, dass für sie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe in Betracht kommen können.

Das Forschungsinstituts forsa hat 2.000 Eltern befragt, die seit Ende 2004 einen Antrag auf Kinderzuschlag gestellt haben, darunter jeweils die Hälfte Eltern, deren Antrag bewilligt bzw. abgelehnt wurde.

Bundesfamilienministerin Renate Schmidt erklärte: "Der Kinderzuschlag hat sich als neue, effiziente Familienleistung bewährt. Bis Ende des Jahres werden 150.000 Kinder und ihre Familien unabhängig von ALG II. Um noch mehr zu erreichen, werden wir die Mindesteinkommensgrenze flexibilisieren und mehr Familien eine Wahlmöglichkeit zwischen ALG II und Kinderzuschlag schaffen."

Der Kinderzuschlag ist eine neue familienpolitische Leistung, die es seit dem 1. Januar 2005 gibt. Er beträgt monatlich bis zu 140 Euro je Kind und wird an Eltern gezahlt, die mit ihrem Einkommen zwar den eigenen Bedarf decken können, nicht aber den ihrer Kinder. Der Anspruch auf Kinderzuschlag entfällt, wenn das Elterneinkommen den gesamten Familienbedarf deckt oder wenn die Familie auch mit Kinderzuschlag noch auf eine ergänzende Zahlung von Arbeitslosengeld II angewiesen wäre. Der Zuschlag wird für minderjährige, im Haushalt der Eltern lebende Kinder für die Dauer von maximal 36 Monaten gezahlt. Er muss bei der Familienkasse bei der Agentur für Arbeit beantragt werden und wird mit dem Kindergeld ausgezahlt. Zusammen mit dem Kindergeld von monatlich 154 Euro und gegebenenfalls zusätzlich Wohngeld deckt er den durchschnittlichen Bedarf eines Kindes.

Weitere Informationen zu der Studie sind ab morgen auch im Internet verfügbar. Ob und wie viel Kinderzuschlag ihnen zusteht, können sich Eltern im Internet mit dem Kinderzuschlagsrechner ausrechnen.



Quelle: http://www.bmfsfj.de

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