Versicherungen müssen Gewinne teilen
Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Musterprozess drei Versicherten von Kapital-Lebensversicherungen Recht gegeben. Die Kläger
hatten gefordert, dass so genannte stille Reserven der Versicherungen etwa an Immobilien bei der Berechnung der Ausschüttungen berücksichtigt werden müssen. Die bestehende Berechnungsgrundlage der Versicherungen hielten sie nicht für ausreichend transparent.
Versicherte "nicht hinreichend" geschützt
Die Karlsruher Richter sahen das ähnlich und befanden, dass Kapital-Lebensversicherungen in Zukunft ihre Auszahlungsregelungen ändern müssen. Dem Grundsatzurteil zufolge müssen die Kunden bei der Ausschüttung am Vertragsende angemessen an den Vermögenswerten der Versicherungsunternehmen beteiligt werden, die durch ihre Prämien geschaffen worden sind.
Derzeit fehlten ausreichende rechtliche Vorkehrungen zur Durchsetzung der Interessen der Versicherten. Der Kunde könne gerichtlich nicht klären lassen, ob der am Ende auszuzahlende Überschuss zu gering ausfalle, etwa, weil stille Reserven der Unternehmen nicht berücksichtigt würden. Stille Reserven - also die Differenz zwischen Buch- und Marktwert von Vermögensanlagen der Unternehmen - bleiben derzeit bei der Berechnung der Ausschüttungen vollständig außen vor.
Künast will Versicherungsrecht rasch ändern
Der Gesetzgeber muss bis zum 31. Dezember 2007 neue Regelungen schaffen, die den verfassungsrechtlichen Schutzanforderungen der Versicherten genügen. Bis dahin gilt das alte Recht weiter; es muss allerding im Sinne des BVerfG-Urteils ausgelegt werden.
Verbraucherschutzministerin Renate Künast kündigte eine rasche Umsetzung an. "Wichtig ist nun, dass die Verwendung der Einzahlungen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern transparent gemacht wird", sagte sie der "Berliner Zeitung". Da die Menschen in Deutschland künftig "immer mehr Eigenvorsorge betreiben müssen, ist es um so wichtiger, dass sie auch angemessene Leistungen für ihre Beiträge erhalten".
Mehr als 90 Millionen Verträge betroffen
Das Urteil hat weit reichende Folgen für die Versicherungsbranche: Von den Auswirkungen betroffen sind nach Verbraucherschutzangaben mindestens 45 Millionen Kapitallebensversicherungen und - indirekt - noch einmal so viele Kapitalversicherungen auf Rentenbasis.
Verbraucherschützer zeigten sich erfreut: Es werde zu Rechtsklarheit und mehr Transparenz führen, sagte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Der Bund der Versicherten (BdV) sprach von einem "großen Tag für die Versicherten". Die Versicherungsanbieter müssten lernen, dass sie über das Geld ihrer Kunden "nicht nach Gutsherrenart verfügen dürfen", sagte BdV-Geschäftsführerin Lilo Blunck. Man werde "sehr genau darauf achten, welche Konsequenzen der Gesetzgeber aus dem Spruch der Karlsruher Richter zieht".
(Aktenzeichen: 1 BvR 80/95;1 BvR 782/94 und 1 BvR 957/96)
Quelle: Tagesschau
