Gestern wurde in Brüssel der Weg für eine europäische Richtlinie frei gemacht, mit der das Verwendungsverbot von Phthalaten (Weichmachern) in Spielzeug erweitert werden soll."Das ist ein wichtiger Schritt zu mehr vorsorgendem Verbraucherschutz und vor allem dem Schutz von Kindern", erklärte dazu Bundesverbraucherministerin Renate Künast heute in Berlin. Jetzt können die abschließenden Beratungen mit dem Europäischen Parlament zu einer europaweit harmonisierten Regelung zu Phthalaten (Weichmachern) in Spielzeug und Babyartikeln stattfinden. Nach mühsamen Verhandlungen, die ihren Beginn im Jahr 1999 in 1. Lesung nahmen, sei nun eine Verabschiedung in 2. Lesung aussichtsreich.
Der Kompromissvorschlag, der unter aktiver Mitwirkung von Deutschland erarbeitet wurde, gehe über die bisher geltenden nationalen Regelungen hinaus, da er auch ein Verwendungsverbot für die drei fortpflanzungsgefährdenden Phthalate in allen Spielzeugen und Babyartikeln ohne Altersbeschränkung vorsieht, die nicht in den Mund genommen werden. In Deutschland galten die Einschränkungen bislang nur für Spielzeug und Babyartikel für Kinder unter drei Jahren, die in den Mund genommen werden können.
Darüber hinaus wird die Verwendung dreier weiterer Phthalate, bei denen es noch unterschiedliche Aussagen hinsichtlich der gesundheitlichen Bewertung gibt, verboten. Das Verbot gilt für Spielzeug und Babyartikel ohne Altersbeschränkung, die in den Mund genommen werden können. Durch die Aufnahme einer Revisionsklausel ist die Möglichkeit für eine permanente Anpassung der getroffenen Maßnahmen an neue wissenschaftliche Erkenntnisse gegeben.
"Das angestrebte Verbot dieser Stoffe ist ein großer Fortschritt für den Verbraucherschutz und schafft endlich eine europaweit einheitliche und dauerhafte Regelung dieser Frage", sagte Künast.
Pressemitteilung Nr. 178 vom 24. Juni 2005
Quelle:www.verbraucherministerium.de
